Mobile Blitzer in Pressath aktuell am Samstag: Hier müssen Sie sich am 28.02.2026 vor Radarkontrollen in Acht nehmen

Mobile Blitzer in Pressath! Auch heute (Samstag, 28.02.2026) sind Radarfallen am Straßenrand aufgebaut und ahnden Tempoverstöße. Hier lesen Sie die aktuell gemeldeten Standorte für mobile Blitzer in Pressath.

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Autofahrer sollten stets ihr Tacho im Auge behalten, um nicht in eine Radarfalle zu geraten. (Symbolbild) (Foto) Suche
Autofahrer sollten stets ihr Tacho im Auge behalten, um nicht in eine Radarfalle zu geraten. (Symbolbild) Bild: Adobe Stock / Denis Rozhnovsky

Im Augenblick ist in Pressath an insgesamt 2 Standorten die Gefahr hoch, in eine Geschwindigkeitskontrolle zu geraten. Die nachfolgende Auflistung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Im Tagesverlauf können die Positionen der Messstellen verändert werden oder neue Standorte hinzukommen.

Pressath, Kreis Neustadt an der Waldnaab: Aktuelle Standorte für mobile Blitzer am 28.02.2026 in der Region in Bayern

Seit 28.02.2026 um 07:26 Uhr ist eine mobile Radarfalle gemeldet im 📍 Bereich B470 (PLZ 92690 in Troschelhammer, Schütt 1). Hier sind 100 km/h erlaubt. Der Blitzerstandort wurde bisher noch nicht bestätigt.

Dazu ist ein Blitzer am 📍 Standort B470, PLZ 92690 in Troschelhammer, Schütt 1 aufgebaut, Tempolimit hier: 100 km/h. Die Position ist seit 28.02.2026 um 07:30 Uhr bekannt.

(Letzte Aktualisierung: 28.02.2026, 10:45 Uhr)

Geblitzt worden? Bußgeld, Punkte und Fahrverbot prüfen lassen: Geblitzt.de

Nach wie vor zählt eine Geschwindigkeitsüberschreitung zu den meistbegangenen Verkehrsverstößen - und bleibt die führende Unfallursache. Bitte halten Sie sich zur Erhaltung der allgemeinen Verkehrssicherheit stets an die vorgegebenen Tempolimits oder passen Sie Ihre Fahrweise der jeweiligen Verkehrssituation an. Rücksicht im Straßenverkehr zahlt sich aus: Vor allem Fußgänger und Fahrradfahrer werden es Ihnen danken.

Bußgelder bei überhöhter Geschwindigkeit

Blitzer-Apps und Radarwarner sind während der Fahrt verboten

Nach § 23 StVO ist es Fahrzeugführern untersagt, ein technisches Gerät zu betreiben oder betriebsbereit mitzuführen, das zur Erkennung oder Beeinträchtigung von Verkehrsüberwachungs-Maßnahmen bestimmt ist. Betroffen sind nicht nur Radarwarner, sondern auch sogenannte Laserblocker. Wer ein Handy bei sich führt, auf dem eine Radarwarn-App installiert ist, muss zunächst nichts befürchten – strafbar ist nur die Einschaltung während der Fahrt. Wer jedoch einen externen Radarwarner auf dem Armaturenbrett installiert hat, der über die Stromversorgung kurzfristig einsatzbereit ist, begeht eine Ordnungswidrigkeit im Sinne der StVO.

+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 28.02.2026, 10:45 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

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