Mobile Blitzer in Cadolzburg aktuell am Dienstag: Hier nimmt die Polizei am 03.03.2026 Raser ins Visier
Hinweis für alle Autofahrer und Autofahrerinnen! Wer heute (03.03.2026) mit hoher Geschwindigkeit auf Cadolzburgs Straßen unterwegs ist, muss mit hohen Gebühren bis hin zum Führerscheinentzug rechnen. Hier in diesem Artikel finden Sie alle Standorte mobiler Blitzer in Cadolzburg an diesem Dienstag im Überblick.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
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Momentanen Meldungen zufolge wird in Cadolzburg gerade an einem Standort geblitzt. Die Gefahrenlage im Straßenverkehr von Cadolzburg kann sich ständig ändern. Somit muss auch mit Anpassungen der mobilen Radarkontrollen gerechnet werden. Die nachfolgenden Angaben können daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben.
Hier stehen aktuell am 03.03.2026 die mobilen Radarfallen in Cadolzburg, Kreis Fürth, Bayern
Vorsicht 📍 auf der Untere Leitenstraße (Postleitzahl 90556 in Steinbach): Wie am 03.03.2026 um 14:58 Uhr gemeldet wurde, wird hier in einer 30 km/h-Zone geblitzt.
(Stand von: 03.03.2026, 18:45 Uhr)
Geblitzt worden? Bußgeld, Punkte und Fahrverbot prüfen lassen: Geblitzt.de
Die Tempoüberschreitung ist noch immer eine der häufigsten Verkehrsverstöße auf den Straßen und sogleich Unfallursache Nummer eins. Denken Sie daran: Verkehrssicherheit bedeutet, die Höchstgeschwindigkeit einzuhalten oder die Geschwindigkeit den aktuellen Umständen anzupassen. Andere Verkehrsteilnehmer, insbesondere Fahrradfahrer und Fußgänger werden es Ihnen danken.
Die Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit kann teuer werden
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Radarwarner - Was ist in Deutschland erlaubt?
Die Straßenverkehrsordnung enthält neben Vorschriften zum Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer auch Bestimmungen zum Einsatz von Radarwarnern. Im Fahrzeug installierte Radarwarner, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Betreiben von Warn-Apps auf dem Smartphone. Dabei gilt: Weder Smartphone noch Navigationsprogramm müssen abgeschaltet werden, es reicht, die Blitzerwarnung zu deaktivieren. Wörtlich heißt es in Paragraf 23 Absatz 1b der Straßenverkehrsordnung: „Wer ein Fahrzeug, darf kein elektronisches Hilfsmittel betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dazu bestimmt ist, Verkehrsüberwachungen anzuzeigen oder zu stören.“
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 03.03.2026, 18:45 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
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