Blitzer in Ottenhofen aktuell am Freitag: Fuß vom Gas! Radarkontrollen am 20.03.2026

Mobile Blitzer in Ottenhofen! Auch heute (Freitag, 20.03.2026) sind Radarkontrollen am Straßenrand versteckt und ahnden zu hohe Geschwindigkeiten. Hier lesen Sie die aktuell gemeldeten Standorte für mobile Blitzer in Ottenhofen.

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Unachtsamkeiten im Straßenverkehr können hohe Strafen zur Folge haben, denn mobile Blitzer lauern überall. (Symbolbild) (Foto) Suche
Unachtsamkeiten im Straßenverkehr können hohe Strafen zur Folge haben, denn mobile Blitzer lauern überall. (Symbolbild) Bild: dpa / Alexander Körner

Geblitzt wird in Ottenhofen nach aktuellen Informationen im Augenblick an nur einem Standort. Der Straßenverkehr unterliegt der ständigen und angepassten Überwachung der Polizei in Bayern. Mit temporären Geschwindigkeitsmessungen muss deswegen im gesamten Standortumfeld in Ottenhofen gerechnet werden.

Die Blitzerstandorte in Ottenhofen, Kreis Erding, Bayern am 20.03.2026

Geblitzt wird im 📍 Bereich Erdinger Straße, PLZ 85570 in Ottenhofen. Gemeldet wurde der Blitzer am 20.03.2026 um 16:10 Uhr. Bitte halten Sie sich an das vorgegebene Tempolimit von 40 km/h.

(Stand: 20.03.2026, 18:45 Uhr)

Geblitzt worden? Hier finden Sie Hilfe: Geblitzt.de

Blitzer dienen der Verkehrssicherheit. Bitte passen Sie Ihr Tempo immer der entsprechenden Situation an und beachten Sie die Geschwindigkeitsbegrenzung, um sowohl Ihre Sicherheit als auch die der übrigen Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten.

Bei Tempoverstößen werden teils hohe Bußgelder fällig

Blitzer-Apps und Radarwarner sind während der Fahrt verboten

Die StVO enthält neben Vorschriften zum Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer auch Bestimmungen zum Einsatz von Blitzerwarnsystemen. Feste Radarwarn-Geräte im Auto, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Nutzen von Blitzer-Apps in Echtzeit. Dabei gilt: Weder Smartphone noch Navigationsprogramm müssen abgeschaltet werden, es reicht, die Blitzerwarnung zu deaktivieren. Wörtlich heißt es in Paragraf 23 Absatz 1b der Straßenverkehrsordnung: „Wer ein Kraftfahrzeug steuert, darf kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dazu bestimmt ist, Verkehrsüberwachungen anzuzeigen oder zu stören.“

+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 20.03.2026, 18:45 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

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