Blitzer in Maxhütte-Haidhof aktuell am Sonntag: Hier müssen Sie sich am 12.04.2026 vor Radarfallen in Acht nehmen

Mobile Blitzer in Maxhütte-Haidhof! Auch heute (Sonntag, 12.04.2026) sind Radarfallen am Straßenrand versteckt und ahnden Raser. Hier lesen Sie die aktuell gemeldeten Standorte für mobile Blitzer in Maxhütte-Haidhof.

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Eine Variante von mobilen oder teilstationären Blitzgeräten ist dieser gut gesicherte sogenannte Panzerblitzer. (Symbolbild) (Foto) Suche
Eine Variante von mobilen oder teilstationären Blitzgeräten ist dieser gut gesicherte sogenannte Panzerblitzer. (Symbolbild) Bild: Adobe Stock / photowahn

Temposünder können aktuellen Meldungen zufolge in Maxhütte-Haidhof im Augenblick auf nur einer Straße in einen Blitzer geraten. Der Straßenverkehr unterliegt der ständigen und angepassten Überwachung der Polizei in Bayern. Mit temporären Geschwindigkeitsmessungen muss deswegen im gesamten Standortumfeld in Maxhütte-Haidhof gerechnet werden.

Alle mobilen Radarfallen am 12.04.2026 in Maxhütte-Haidhof, Kreis Schwandorf, Bayern

Seit 12.04.2026 um 15:03 Uhr ist eine mobile Radarfalle gemeldet auf der Irlbründlstraße (PLZ 93142 in Ziegelhütte). Hier gilt ein Tempolimit von 10 km/h. Der Blitzerstandort wurde bisher noch nicht bestätigt.

(Stand von: 12.04.2026, 15:45 Uhr)

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Wenn Sie Ihr Fahrverhalten den Bedingungen auf den Straßen anpassen, schützen Sie sowohl sich als auch andere. Bitte respektieren Sie die vorgeschriebenen Höchstgeschwindigkeiten und achten Sie besonders auf Radfahrer und Fußgänger.

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Das sind die Regelungen für Radarwarngeräte und Blitzer-Apps

Neben dem Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer regelt die Straßenverkehrsordnung (StVO) auch den Einsatz sogenannter Blitzerwarngeräte. Feste Radarwarnsysteme im Fahrzeug, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Betreiben von Echtzeit-Warn-Apps auf dem Smartphone. Das Smartphone selbst sowie die Navigations-App müssen dabei nicht abgeschaltet werden – lediglich die Blitzerwarnfunktion ist zu deaktivieren. Dazu heißt es in § 23 Abs. 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Radarkontrollen anzuzeigen oder zu stören.“

+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 12.04.2026, 15:45 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

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