Mobile Blitzer in Kalefeld aktuell am Dienstag: Hier nimmt die Polizei am 22.09.2026 Raser ins Visier

Achtung, Radarfalle! Am 22.09.2026 kann es für Autofahrer in Kalefeld unangenehm werden. Wir verraten Ihnen, auf welchen Straßen Sie am heutigen Dienstag auf jeden Fall keine Geschwindigkeitsüberschreitung riskieren sollten.

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Behalten Sie Ihren Tacho im Auge. Mobile Radarfallen lauern täglich auf anderen Straßen. (Symbolbild) (Foto) Suche
Behalten Sie Ihren Tacho im Auge. Mobile Radarfallen lauern täglich auf anderen Straßen. (Symbolbild) Bild: Adobe Stock / Christian Schwier

Temposünder können aktuellen Infos zufolge in Kalefeld auf nur einer Straße in eine mobile Radarfalle geraten. Der Straßenverkehr unterliegt der ständigen und angepassten Überwachung der Polizei in Niedersachsen. Mit temporären Geschwindigkeitsmessungen muss deswegen im gesamten Standortumfeld in Kalefeld gerechnet werden.

Kalefeld, Kreis Northeim: Blitzer-Standorte am 22.09.2026 in der Region in Niedersachsen

Seit 22.09.2026 um 10:05 Uhr ist eine mobile Radarfalle gemeldet im 📍 Bereich A7 (PLZ 37589 in Kalefeld). Hier gilt ein Tempolimit von 100 km/h. Der Blitzerstandort wurde bisher noch nicht bestätigt.

(Stand von: 22.09.2026, 12:20 Uhr)

Die Geschwindigkeitsüberschreitung zählt nach wie vor zu den häufigsten Verkehrsverstößen und ist Unfallursache Nummer eins. Bitte fahren Sie zur Erhaltung der allgemeinen Verkehrssicherheit immer entsprechend der vorgegebenen Tempolimits oder der Verkehrssituation angepasst. Rücksicht im Straßenverkehr zahlt sich aus: Vor allem Passanten und Radfahrer werden es Ihnen danken.

Raser und Drängler müssen mit Bußgeldern und Fahrverbot rechnen

Vorsicht bei Blitzerwarnern als App!

Neben dem Verhalten im Straßenverkehr regelt die Straßenverkehrsordnung (StVO) auch den Einsatz sogenannter Radarwarner. Im Auto installierte Radarwarn-Geräte, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Betreiben von Echtzeit-Warn-Apps auf dem Smartphone. Das Smartphone selbst sowie die Routen-App müssen dabei nicht abgeschaltet werden – lediglich die Warnfunktion vor Radarfallen ist zu deaktivieren. Dazu heißt es in Paragraf 23, Absatz 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein elektronisches Hilfsmittel betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören.“

+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 22.09.2026, 12:20 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

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