Mobile Blitzer in Lastrup aktuell am Donnerstag: Wo Sie am 30.04.2026 in eine Radarfalle geraten können
In Lastrup stehen am Donnerstag mobile Radarkontrollen am Straßenrand. Auf news.de erfahren Sie alle gemeldeten Standorte vom 30.04.2026 und alle weiteren Informationen über mobile Blitzer in Lastrup.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
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In Lastrup wurden nach aktuellen Angaben 2 mobile Blitzer aufgebaut. Die Gefahrenlage im Straßenverkehr von Lastrup kann sich ständig ändern. Somit muss auch mit Anpassungen der mobilen Radarkontrollen gerechnet werden. Die nachfolgenden Angaben können daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben.
Alle mobilen Radarfallen am 30.04.2026 in Lastrup, Kreis Cloppenburg, Niedersachsen
Seit 30.04.2026 um 15:39 Uhr ist eine mobile Radarfalle gemeldet im 📍 Bereich Essener Straße (PLZ 49688 in Lastrup, Hammesdamm). Hier sind 100 km/h erlaubt. Der Blitzerstandort wurde bisher noch nicht bestätigt.
Desweiteren steht ein Blitzer am 📍 Standort Ünnerstreek, PLZ 49688 in Lastrup. Der Standort wurde am 30.04.2026 um 14:12 Uhr gemeldet. Die vorgeschriebene Geschwindigkeitsbegrenzung liegt bei 100 km/h.
(Letzte Aktualisierung: 30.04.2026, 16:17 Uhr)
Geblitzt worden? Hier gibt es Hilfe: Geblitzt.de
Zu den am weitesten verbreiteten Verstößen im Straßenverkehr gehört weiterhin die Nichteinhaltung der Höchstgeschwindigkeit - und sie bleibt Unfallursache Nummer eins. Bitte fahren Sie zur Erhaltung der allgemeinen Verkehrssicherheit immer entsprechend der vorgegebenen Tempolimits oder der Verkehrssituation angepasst. Andere Verkehrsteilnehmer, insbesondere Fahrradfahrer und Fußgänger werden es Ihnen danken.
Raser und Drängler müssen mit Bußgeldern und Fahrverbot rechnen
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Radarwarner - Was ist in Deutschland erlaubt?
Nach Paragraph 23 der Straßenverkehrsordnung ist es Fahrzeugführern untersagt, ein technisches Gerät zu betreiben oder einsatzbereit mitzuführen, das zur Erkennung oder Beeinträchtigung von Kontrollmaßnahmen bestimmt ist. Betroffen sind nicht nur Blitzerwarner, sondern auch sogenannte Laserblocker. Wer ein Handy bei sich führt, auf dem eine Radarwarn-App installiert ist, muss zunächst nichts befürchten – strafbar ist nur die aktive Nutzung während der Fahrt. Wer jedoch einen externen Radarwarner auf dem Armaturenbrett installiert hat, der über die Stromversorgung kurzfristig betriebsfähig ist, begeht eine strafbare Handlung im Sinne der StVO.
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 30.04.2026, 16:17 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
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