Mobile Blitzer in Osterholz-Scharmbeck aktuell am Donnerstag: Wo am 05.03.2026 Radarkontrollen stattfinden
Wer am heutigen Donnerstag in Osterholz-Scharmbeck das Gaspedal seines Autos nicht unter Kontrolle hat, kann schnell in eine Radarfalle geraten. Am 05.03.2026 wird wieder geblitzt. Hier erfahren Sie alle derzeitigen Blitzerstandorte in Osterholz-Scharmbeck.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
Suche
Momentanen Meldungen zufolge wird in Osterholz-Scharmbeck im Augenblick an einem Standort geblitzt. Die Gefahrenlage im Straßenverkehr von Osterholz-Scharmbeck kann sich ständig ändern. Somit muss auch mit Anpassungen der mobilen Radarkontrollen gerechnet werden. Die nachfolgenden Angaben können daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben.
Osterholz-Scharmbeck, Kreis Osterholz: Aktuelle Radarfallen am 05.03.2026 in der Region in Niedersachsen
Geblitzt wird am 📍 Standort Lange Straße, PLZ 27711 in Scharmbeck. Gemeldet wurde der Blitzer am 05.03.2026 um 17:52 Uhr. Bitte halten Sie sich an das vorgegebene Tempolimit von 30 km/h.
(Letzte Aktualisierung: 05.03.2026, 19:16 Uhr)
Geblitzt worden? Hier finden Sie Hilfe: Geblitzt.de
Die Tempoüberschreitung ist noch immer eine der häufigsten Verkehrsverstöße auf den Straßen und sogleich Unfallursache Nummer eins. Denken Sie daran: Verkehrssicherheit bedeutet, die Tempovorgaben einzuhalten oder die Geschwindigkeit den aktuellen Umständen anzupassen. Rücksicht im Straßenverkehr zahlt sich aus: Vor allem Passanten und Fahrradfahrer werden es Ihnen danken.
Der Bußgeldkatalog für Verkehrsverstöße
- Bußgeldkatalog für Tempoverstöße im März 2026
- Bußgeldkatalog für Rotlichtverstöße im März 2026
- Bußgeldkatalog für zu dichtes Auffahren im März 2026
Blitzer-Apps und Radarwarner sind während der Fahrt verboten
Die StVO enthält neben Vorschriften zum Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer auch Bestimmungen zum Einsatz von Blitzerwarnsystemen. Im Fahrzeug installierte Radarwarner, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Betreiben von Warn-Apps auf dem Smartphone. Dabei gilt: Weder Handy noch Navi-App müssen abgeschaltet werden, es reicht, die Blitzerwarnung zu deaktivieren. Wörtlich heißt es in Paragraf 23 Absatz 1b der Straßenverkehrsordnung: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein elektronisches Hilfsmittel betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dazu bestimmt ist, Verkehrsüberwachungen anzuzeigen oder zu stören.“
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 05.03.2026, 19:16 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
Was sonst noch wichtig ist im Straßenverkehr:
- Lappen weg! Wann kann es zum Verlust des Führerscheins kommen?
- Bußgelder im Stau: So teuer sind diese Fehler bei stockendem Verkehr
bud/roj/news.de
Erfahren Sie hier mehr über die journalistischen Standards und die Redaktion von news.de.