Blitzer in Osterholz-Scharmbeck aktuell am Donnerstag: Hier müssen Sie sich am 15.01.2026 vor Radarkontrollen in Acht nehmen
Am 15.01.2026 heißt es: "Tacho im Auge behalten". Auch an diesem Donnerstag sollten sich alle Autofahrer in Osterholz-Scharmbeck an die vorgeschriebenen Geschwindigkeit halten, denn es könnte blitzen! Hier erfahren Sie, an welchen Ecken sich die Blitzer in Osterholz-Scharmbeck befinden und was sonst noch wichtig ist.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
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Derzeitigen Informationen zufolge wird in Osterholz-Scharmbeck gerade an einem Standort geblitzt. Die nachfolgende Auflistung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Im Tagesverlauf können die Positionen der Messstellen verändert werden oder neue Standorte hinzukommen.
Osterholz-Scharmbeck, Kreis Osterholz: Radarkontrollen am 15.01.2026 in der Region in Niedersachsen
Aufgepasst im 📍 Bereich Baustraße (Postleitzahl 27711 in Buschhausen, Scharmbeck): Wie am 15.01.2026 um 17:43 Uhr gemeldet wurde, blitzt es hier in einer 20 km/h-Zone.
(Stand von: 15.01.2026, 19:17 Uhr)
Geblitzt worden? Hier finden Sie Hilfe: Geblitzt.de
Wer rücksichtsvoll fährt, trägt zum Schutz der eigenen Sicherheit und der aller Verkehrsteilnehmer bei. Halten Sie sich daher immer an die zulässigen Temoplimits und zeigen Sie Rücksicht gegenüber Fahrradfahrern und Fußgängern.
Der Bußgeldkatalog für Verkehrsverstöße
- Bußgelder für Tempoverstöße im Januar 2026
- Bußgelder für Ampelverstöße im Januar 2026
- Bußgelder für zu dichtes Auffahren im Januar 2026
Vorsicht bei Blitzerwarnern als App!
In Deutschland gilt laut Straßenverkehrsordnung: Radarwarnfunktionen über Geräte sind verboten. Dort ist festgelegt: „Fahrzeugführende dürfen kein technisches Hilfsmittel betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür vorgesehen ist, Verkehrsüberwachungen anzuzeigen.“ Externe Radarwarner sind damit nicht erlaubt. Ein Smartphone darf zwar genutzt werden, aber die Warnfunktion in Navi-Apps muss abgeschaltet bleiben. Letztlich ist die sicherste Art, nicht erwischt zu werden, immer noch: die Tempobeschränkungen einzuhalten. Erlaubt sind jedoch Radiowarnungen, da diese nicht gezielt einzelne Autofahrer ansprechen.
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 15.01.2026, 19:17 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
Was sonst noch wichtig ist im Straßenverkehr:
- Autofahren bei Schnee, Eis und Glätte: So machen Sie Ihr KFZ winterfest!
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bud/roj/news.de
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