Blitzer in Lohfelden aktuell am Dienstag: Hier nimmt die Polizei am 08.09.2026 Raser ins Visier

"Tacho im Auge behalten" heißt es am 08.09.2026. Auch an diesem Dienstag sollten sich alle Verkehrsteilnehmer in Lohfelden an die Geschwindigkeitsbegrenzungen halten, denn sonst könnte es teuer werden! In diesem Artikel finden Sie die aktuellen Blitzerstandorte in Lohfelden und was Sie sonst noch beachten müssen.

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Kompakte mobile Radarfallen auf einem Dreibein sind sehr schnell aufgebaut und oft für vorbei fahrende Autofahrer kaum zu sehen. (Symbolbild) (Foto) Suche
Kompakte mobile Radarfallen auf einem Dreibein sind sehr schnell aufgebaut und oft für vorbei fahrende Autofahrer kaum zu sehen. (Symbolbild) Bild: Adobe Stock / Lars Gieger

Im Augenblick ist in Lohfelden an einem Standort die Gefahr besonders hoch, geblitzt zu werden. Die Gefahrenlage im Straßenverkehr von Lohfelden kann sich ständig ändern. Somit muss auch mit Anpassungen der mobilen Radarkontrollen gerechnet werden. Die nachfolgenden Angaben können daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben.

Hier stehen aktuell am 08.09.2026 die mobilen Blitzer in Lohfelden, Kreis Kassel, Hessen

Im 📍 Bereich Lange Straße, PLZ 34253 in Ochshausen, Am Hammelsberg (Tempolimit 30 km/h) ist momentan ein Blitzer aufgebaut. Gemeldet wurde die Position am 08.09.2026 um 07:20 Uhr.

(Stand von: 08.09.2026, 08:15 Uhr)

Nach wie vor zählt eine Geschwindigkeitsüberschreitung zu den meistbegangenen Verkehrsverstößen - und bleibt die führende Unfallursache. Denken Sie daran: Verkehrssicherheit bedeutet, die Tempovorgaben einzuhalten oder die Geschwindigkeit den aktuellen Umständen anzupassen. Rücksicht im Straßenverkehr zahlt sich aus: Vor allem Fußgänger und Fahrradfahrer werden es Ihnen danken.

Bei Tempoverstößen werden teils hohe Bußgelder fällig

Blitzer-Apps und Radarwarner sind während der Fahrt verboten

Die StVO enthält neben Vorschriften zum Verhalten im Straßenverkehr auch Bestimmungen zum Einsatz von Blitzerwarnsystemen. Im Fahrzeug installierte Radarwarner, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Nutzen von Blitzer-Apps in Echtzeit. Dabei gilt: Weder Handy noch Navi-App müssen abgeschaltet werden, es reicht, die Blitzerwarnung zu deaktivieren. Wörtlich heißt es in § 23 Abs. 1b StVO: „Wer ein PKW fährt, darf kein elektronisches Hilfsmittel betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dazu bestimmt ist, Verkehrsüberwachungen anzuzeigen oder zu stören.“

+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 08.09.2026, 08:15 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

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