Blitzer in Lohfelden aktuell am Mittwoch: Wo Sie am 26.08.2026 in eine Radarfalle geraten können

Ein Blitz vom Straßenrand kann kostspielig werden. Wer heute (26.08.2026) mit überhöhter Geschwindigkeit auf Lohfeldens Straßen unterwegs ist, kann sich schnell ein Blitzerfoto einfangen. Wir informieren Sie über die Blitzerpositionen am heutigen Mittwoch und was sonst wichtig ist.

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Autofahrer sollten ihren Tacho im Auge behalten: Vorallem mobile Geschwindigkeitskontrollen können an jeder Straßenecke lauern. (Symbolbild) (Foto) Suche
Autofahrer sollten ihren Tacho im Auge behalten: Vorallem mobile Geschwindigkeitskontrollen können an jeder Straßenecke lauern. (Symbolbild) Bild: Adobe Stock / Ronald Rampsch

Geblitzt wird in Lohfelden den Verkehrsinformationen zufolge im Augenblick an nur einem Standort. Die nachfolgende Auflistung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Im Tagesverlauf können die Positionen der Messstellen verändert werden oder neue Standorte hinzukommen.

Lohfelden, Kreis Kassel: Aktuelle Standorte für Blitzer am 26.08.2026 in der Region in Hessen

Geblitzt wird 📍 auf der Hauptstraße, PLZ 34253 in Ochshausen. Gemeldet wurde der Blitzer am 26.08.2026 um 10:26 Uhr. Bitte halten Sie sich an das vorgegebene Tempolimit von 30 km/h.

(Letzte Aktualisierung: 26.08.2026, 16:16 Uhr)

Nach wie vor zählt zu schnelles Fahren zu den meistbegangenen Verstößen im Straßenverkehr - und bleibt die führende Unfallursache. Zur Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer gilt: Halten Sie die vorgegebenen Geschwindigkeitsbegrenzungen ein oder richten Sie Ihr Tempo nach den Umständen im Straßenverkehr. Rücksicht im Straßenverkehr zahlt sich aus: Vor allem Fußgänger und Radfahrer werden es Ihnen danken.

Die Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit kann teuer werden

Das sind die Regelungen für Radarwarngeräte und Blitzer-Apps

Die StVO enthält neben Vorschriften zum Verhalten im Straßenverkehr auch Bestimmungen zum Einsatz von Radarwarnern. Im Fahrzeug installierte Radarwarner, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Nutzen von Blitzer-Apps in Echtzeit. Dabei gilt: Weder Smartphone noch Navigationsprogramm müssen abgeschaltet werden, es reicht, die Blitzerwarnung zu deaktivieren. Wörtlich heißt es in Paragraf 23 Absatz 1b der Straßenverkehrsordnung: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dazu bestimmt ist, Radarfallen anzuzeigen oder zu stören.“

+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 26.08.2026, 16:16 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

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