Blitzer in Kappeln aktuell am Mittwoch: Fuß vom Gas! Radarfallen am 11.03.2026

Vorsicht Autofahrer! Wer heute (11.03.2026) mit hoher Geschwindigkeit auf Kappelns Straßen unterwegs ist, nimmt ein Blitzerfoto in Kauf. Bei uns auf news.de finden Sie alle mobilen Blitzer in Kappeln an diesem Mittwoch im Überblick.

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Die Möglichkeiten für mobile Blitzer sind vielfältig. Auch aus dem Rückraum von Polizeiwagen kann der rote Blitz kommen. (Symbolbild) (Foto) Suche
Die Möglichkeiten für mobile Blitzer sind vielfältig. Auch aus dem Rückraum von Polizeiwagen kann der rote Blitz kommen. (Symbolbild) Bild: dpa / Peter Kneffel

In Kappeln ist aktuellen Informationen zufolge gerade genau ein mobiles Radargerät aufgebaut. Der Straßenverkehr unterliegt der ständigen und angepassten Überwachung der Polizei. Mit temporären Geschwindigkeitsmessungen muss deswegen im gesamten Standortumfeld in Kappeln gerechnet werden.

Hier stehen aktuell am 11.03.2026 die mobilen Radarkontrollen in Kappeln, Kreis Schleswig-Flensburg, Schleswig-Holstein

Vorsicht 📍 auf der Ostseestraße (Postleitzahl 24376 in Ellenberg): Wie am 11.03.2026 um 11:01 Uhr gemeldet wurde, blitzt es hier in einer 80 km/h-Zone.

(Stand: 11.03.2026, 11:18 Uhr)

Geblitzt worden? Bußgeldbescheid einreichen und Zeit und Geld sparen: Geblitzt.de

Blitzer dienen der Verkehrssicherheit. Bitte passen Sie Ihr Tempo immer der Verkehrslage an und halten Sie die zulässige Höchstgeschwindigkeit ein - zu Ihrem eigenen und dem Schutz anderer Verkehrsteilnehmer.

Der Bußgeldkatalog für Verkehrsverstöße

Das sind die Regelungen für Radarwarngeräte und Blitzer-Apps

Neben dem Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer regelt die Straßenverkehrsordnung (StVO) auch den Einsatz sogenannter Radarwarner. Im Auto installierte Radarwarn-Geräte, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Nutzen von Apps mit Live-Blitzerwarnung auf dem Smartphone. Das Handy selbst sowie die Navigations-App müssen dabei nicht abgeschaltet werden – lediglich die Blitzerwarnfunktion ist zu deaktivieren. Dazu heißt es in Paragraf 23, Absatz 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein elektronisches Hilfsmittel betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören.“

+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 11.03.2026, 11:18 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

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