Blitzer in Bitterfeld-Wolfen aktuell am Samstag: Wo wird heute, am 14.03.2026 geblitzt?

Geblitzt werden kann kostspielig werden. Wer am heutigen 14.03.2026 mit zu hoher Geschwindigkeit auf Bitterfeld-Wolfens Straßen unterwegs ist, kann sich schnell ein Blitzerfoto einfangen. Wir informieren Sie über die Blitzerpositionen am heutigen Samstag und was Sie beachten müssen.

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Autofahrer sollten stets ihr Tacho im Auge behalten, um nicht in eine Radarfalle zu geraten. (Symbolbild) (Foto) Suche
Autofahrer sollten stets ihr Tacho im Auge behalten, um nicht in eine Radarfalle zu geraten. (Symbolbild) Bild: Adobe Stock / Denis Rozhnovsky

In Bitterfeld-Wolfen steht derzeit nur eine mobile Radarkontrolle bereit, um Schnellfahrer zu ahnden. Der Straßenverkehr unterliegt der ständigen und angepassten Überwachung der Polizei in der Region Anhalt-Bitterfeld. Mit temporären Geschwindigkeitsmessungen muss deswegen im gesamten Standortumfeld in Bitterfeld-Wolfen gerechnet werden.

Alle Blitzer am 14.03.2026 in Bitterfeld-Wolfen, Kreis Anhalt-Bitterfeld, Sachsen-Anhalt

📍 Auf der Krondorfer Straße, PLZ 06766 in Wolfen (Tempolimit 30 km/h) ist momentan ein Blitzer aufgebaut. Gemeldet wurde die Position am 14.03.2026 um 15:42 Uhr.

(Stand von: 14.03.2026, 15:45 Uhr)

Geblitzt worden? Prüfen Sie Ihre Rechte: Geblitzt.de

Mit angepasstem Fahrverhalten schützen Sie nicht nur sich, sondern auch alle anderen Verkehrsteilnehmer. Halten Sie sich daher immer an die zulässigen Höchstgeschwindigkeiten und zeigen Sie Rücksicht gegenüber Radfahrern und Fußgängern.

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Das sind die Regelungen für Radarwarngeräte und Blitzer-Apps

Neben dem Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer regelt die StVO auch den Einsatz sogenannter Blitzerwarngeräte. Im Auto installierte Radarwarn-Geräte, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Nutzen von Apps mit Live-Blitzerwarnung auf dem Smartphone. Das Smartphone selbst sowie die Navigations-App müssen dabei nicht abgeschaltet werden – lediglich die Warnfunktion vor Radarfallen ist zu deaktivieren. Dazu heißt es in § 23 Abs. 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören.“

+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 14.03.2026, 15:45 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

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