Mobile Blitzer in Vaihingen an der Enz aktuell am Sonntag: Hier müssen Sie sich am 20.09.2026 vor Radarkontrollen in Acht nehmen
"Fuß vom Gas" heißt es am 20.09.2026. Auch am heutigen Sonntag sollten sich alle Autofahrerinnen und Autofahrer in Vaihingen an der Enz an die Geschwindigkeitsbegrenzungen halten, denn es könnte blitzen! Wir haben alle Standorte für aufgebaute Blitzer in Vaihingen an der Enz für Sie gesammelt.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
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Raser können aktuellen Meldungen zufolge in Vaihingen an der Enz auf nur einer Straße in einen Blitzer tappen. Die unten aufgeführten Blitzerstandorte basieren auf dem aktuellen Kenntnisstand vom 20.09.2026, 07:15 Uhr. Mit Geschwindigkeitskontrollen müssen Sie darüber hinaus immer im gesamten Stadtgebiet rechnen.
Die Standorte für Radarkontrollen in Vaihingen an der Enz, Kreis Ludwigsburg, Baden-Württemberg am 20.09.2026
Achtung am 📍 Standort B10 (Postleitzahl 71665 in Enzweihingen, Neumühle): Wie am 20.09.2026 um 03:40 Uhr gemeldet wurde, blitzt es hier in einer 60 km/h-Zone.
(Stand von: 20.09.2026, 07:15 Uhr)
Ein vorausschauendes Fahrverhalten erhöht nicht nur Ihre Sicherheit, sondern auch die der übrigen Verkehrsteilnehmer. Halten Sie sich daher jederzeit an die zulässigen Höchstgeschwindigkeiten und nehmen Sie Rücksicht auf Fahrradfahrern und Fußgänger.
Der Bußgeldkatalog für Verkehrsverstöße
- Bußgeldkatalog für Geschwindigkeitsverstöße im September 2026
- Bußgelder für Rotlichtverstöße im September 2026
- Bußgelder für Abstandsunterschreitung im September 2026
Blitzer-Apps und Radarwarner sind während der Fahrt verboten
Die StVO enthält neben Vorschriften zum Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer auch Bestimmungen zum Einsatz von Blitzerwarnsystemen. Im Fahrzeug installierte Radarwarner, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Nutzen von Blitzer-Apps in Echtzeit. Dabei gilt: Weder Smartphone noch Navigationsprogramm müssen abgeschaltet werden, es reicht, die Blitzerwarnung zu deaktivieren. Wörtlich heißt es in Paragraf 23 Absatz 1b der Straßenverkehrsordnung: „Wer ein Fahrzeug, darf kein elektronisches Hilfsmittel betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dazu bestimmt ist, Verkehrsüberwachungen anzuzeigen oder zu stören.“
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 20.09.2026, 07:15 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
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