Blitzer in Windeck aktuell am Donnerstag: Hier stehen am 24.09.2026 mobile Blitzer

"Fuß vom Gas" heißt es am 24.09.2026. Am heutigen Donnerstag sollten sich alle Autofahrerinnen und Autofahrer in Windeck an die erlaubte Geschwindigkeit halten, denn es sind Radarkontrollen aufgebaut! Wir haben alle Positionen für mobile Blitzer in Windeck aufgelistet.

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Behalten Sie Ihren Tacho im Auge. Mobile Radarfallen lauern täglich auf anderen Straßen. (Symbolbild) (Foto) Suche
Behalten Sie Ihren Tacho im Auge. Mobile Radarfallen lauern täglich auf anderen Straßen. (Symbolbild) Bild: Adobe Stock / Christian Schwier

Temposünder können derzeitigen Meldungen zufolge in Windeck im Augenblick auf nur einer Straße in Schwierigkeiten durch einen Blitzer geraten. Die nachfolgende Auflistung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Im Tagesverlauf können die Positionen der Messstellen verändert werden oder neue Standorte hinzukommen.

Windeck, Rhein-Sieg-Kreis: Radarfallen am 24.09.2026 in der Region in Nordrhein-Westfalen

Achtung 📍 auf der Stromberger Straße (Postleitzahl 51570 in Herchen-Bahnhof, Igelshof, Herchen): Wie am 24.09.2026 um 10:42 Uhr gemeldet wurde, blitzt es hier in einer 30 km/h-Zone.

(Stand: 24.09.2026, 11:20 Uhr)

Radarkontrollen dienen der Verkehrssicherheit. Bitte passen Sie die Geschwindigkeit immer der entsprechenden Situation an und halten Sie sich an die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit zu Ihrem eigenen und dem Schutz anderer Verkehrsteilnehmer.

Die Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit kann teuer werden

Das sind die Regelungen für Radarwarngeräte und Blitzer-Apps

Neben dem Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer regelt die StVO auch den Einsatz sogenannter Radarwarner. Im Auto installierte Radarwarn-Geräte, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Betreiben von Echtzeit-Warn-Apps auf dem Smartphone. Das Smartphone selbst sowie die Routen-App müssen dabei nicht abgeschaltet werden – lediglich die Warnfunktion vor Radarfallen ist zu deaktivieren. Dazu heißt es in Paragraf 23, Absatz 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören.“

+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 24.09.2026, 11:20 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

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