Mobile Blitzer in Heidenheim an der Brenz aktuell am Donnerstag: Wo am 23.04.2026 Radarfallen stehen
Achtung, Radarfalle! In Heidenheim an der Brenz kann es für Autofahrer und Autofahrerinnen am 23.04.2026 kostspielig werden. Erfahren Sie hier, wo Sie am Donnerstag unbedingt das Tempo einhalten sollten, um nicht in eine Kontrolle zu geraten.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
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In Heidenheim an der Brenz sind aktuellen Informationen zufolge gerade 2 mobile Radargeräte im Einsatz. Die Lage der Verkehrsüberwachung im Stadtgebiet kann sich natürlich ständig ändern. Die Angaben der aktuellen Blitzerstandorte für die Region Heidenheim sind daher ohne Gewähr.
Die Standorte für Radarfallen in Heidenheim an der Brenz, Kreis Heidenheim, Baden-Württemberg am 23.04.2026
Geblitzt wird 📍 auf der Friedrich-Pfenning-Straße, PLZ 89518. Gemeldet wurde der Blitzer am 23.04.2026 um 09:14 Uhr. Bitte halten Sie sich an das vorgegebene Tempolimit von 30 km/h.
Dazu ist ein Blitzer 📍 auf der Schloßhaustraße, PLZ 89518 aufgebaut, Tempolimit hier: 50 km/h. Die Position ist seit 23.04.2026 um 06:17 Uhr bekannt.
(Stand von: 23.04.2026, 11:17 Uhr)
Geblitzt worden? Prüfen Sie Ihre Rechte: Geblitzt.de
Nach wie vor zählt zu schnelles Fahren zu den meistbegangenen Verstößen im Straßenverkehr - und bleibt die führende Unfallursache. Zur Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer gilt: Halten Sie die Höchstgeschwindigkeit ein oder richten Sie Ihr Tempo nach den Umständen im Straßenverkehr. Vor allem die schwächeren Verkehrsteilnehmer - Fußgänger und Fahrradfahrer - werden Ihre Rücksicht zu schätzen wissen.
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Die Regeln für Radarwarner
Neben dem Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer regelt die StVO auch den Einsatz sogenannter Radarwarner. Feste Radarwarnsysteme im Fahrzeug, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Betreiben von Echtzeit-Warn-Apps auf dem Smartphone. Das Smartphone selbst sowie die Routen-App müssen dabei nicht abgeschaltet werden – lediglich die Blitzerwarnfunktion ist zu deaktivieren. Dazu heißt es in Paragraf 23, Absatz 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören.“
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 23.04.2026, 11:17 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
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