Mobile Blitzer in Schönberg aktuell am Montag: Wo wird heute, am 08.06.2026 geblitzt?

Im Straßenverkehr von Schönberg müssen Autofahrer und Autofahrerinnen am heutigen Montag (08.06.2026) ganz besonders aufpassen, dass sie das erlaubte Tempo einhalten. Wo momentan geblitzt wird und wann Sie mit unerwünschter Post rechnen müssen, erfahren Sie hier auf news.de.

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Mobile Blitzgeräte zieren bundesweit das Straßenbild. Bevor es teuer wird, behalten Sie immer Ihren Tacho im Auge. (Symbolbild) (Foto) Suche
Mobile Blitzgeräte zieren bundesweit das Straßenbild. Bevor es teuer wird, behalten Sie immer Ihren Tacho im Auge. (Symbolbild) Bild: Adobe Stock / Tricky Shark

Momentanen Meldungen zufolge wird in Schönberg im Augenblick an einem Standort geblitzt. Der Straßenverkehr unterliegt der ständigen und angepassten Überwachung der Polizei in der Region Nordwestmecklenburg. Mit temporären Geschwindigkeitsmessungen muss deswegen im gesamten Standortumfeld in Schönberg gerechnet werden.

Die Standorte für Radarfallen in Schönberg, Kreis Nordwestmecklenburg, Mecklenburg-Vorpommern am 08.06.2026

Im 📍 Bereich A20, PLZ 23923 in Rabensdorf (Tempolimit 130 km/h) ist momentan ein Blitzer aufgebaut. Gemeldet wurde die Position am 08.06.2026 um 05:55 Uhr.

(Stand: 08.06.2026, 08:47 Uhr)

Geblitzt worden? Rechtsbeistand ohne Kostenrisiko: Geblitzt.de

Blitzer dienen der Verkehrssicherheit. Bitte passen Sie Ihr Tempo immer der entsprechenden Situation an. Wer die Tempo-Limits einhält, schützt sich selbst und alle anderen auf der Straße.

Bußgelder bei überhöhter Geschwindigkeit

Blitzer-Apps und Radarwarner sind während der Fahrt verboten

Die Straßenverkehrsordnung enthält neben Vorschriften zum Verhalten im Straßenverkehr auch Bestimmungen zum Einsatz von Blitzerwarnsystemen. Im Fahrzeug installierte Radarwarner, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Betreiben von Warn-Apps auf dem Smartphone. Dabei gilt: Weder Handy noch Navi-App müssen abgeschaltet werden, es reicht, die Blitzerwarnung zu deaktivieren. Wörtlich heißt es in § 23 Abs. 1b StVO: „Wer ein Kraftfahrzeug steuert, darf kein elektronisches Hilfsmittel betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dazu bestimmt ist, Verkehrsüberwachungen anzuzeigen oder zu stören.“

+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 08.06.2026, 08:47 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

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