Blitzer in Altenstadt an der Waldnaab aktuell am Dienstag: Hier wird heute, am 04.08.2026 geblitzt

Im Straßenverkehr von Altenstadt an der Waldnaab müssen Verkehrsteilnehmer heute, am Dienstag, den 04.08.2026 auf der Hut sein, dass sie nicht in eine Radarfalle fahren. Wo momentan Blitzer aufgebaut sind und was bei einer Überschreitung passiert, zeigen wir Ihnen hier auf news.de.

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Es ist nicht die Regel, aber kommt vor: Einige mobile oder teilstationäre Blitzer nehmen Raser in beide Richtungen ins Visier. (Symbolbild) (Foto) Suche
Es ist nicht die Regel, aber kommt vor: Einige mobile oder teilstationäre Blitzer nehmen Raser in beide Richtungen ins Visier. (Symbolbild) Bild: Adobe Stock / Christian Schwier

In Altenstadt an der Waldnaab wurde nach aktuellen Angaben ein mobiler Blitzer im Einsatz. Die unten aufgeführten Blitzerstandorte basieren auf dem aktuellen Kenntnisstand vom 04.08.2026, 07:47 Uhr. Mit Geschwindigkeitskontrollen müssen Sie darüber hinaus immer im gesamten Stadtgebiet rechnen.

Alle Blitzer am 04.08.2026 in Altenstadt an der Waldnaab, Kreis Neustadt an der Waldnaab, Bayern

Geblitzt wird am 📍 Standort B22, PLZ 92665 in Altenstadt an der Waldnaab, Haidmühle. Gemeldet wurde der Blitzer am 04.08.2026 um 06:34 Uhr. Bitte halten Sie sich an das vorgegebene Tempolimit von 60 km/h.

(Stand: 04.08.2026, 07:47 Uhr)

Geschwindigkeitskontrollen dienen der Verkehrssicherheit. Bitte passen Sie die Geschwindigkeit immer der entsprechenden Situation an und halten Sie sich an die zulässige Höchstgeschwindigkeit - zu Ihrem eigenen und dem Schutz anderer Verkehrsteilnehmer.

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Blitzer-Apps und Radarwarner sind während der Fahrt verboten

Neben dem Verhalten im Straßenverkehr regelt die StVO auch den Einsatz sogenannter Blitzerwarngeräte. Im Auto installierte Radarwarn-Geräte, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Nutzen von Apps mit Live-Blitzerwarnung auf dem Smartphone. Das Smartphone selbst sowie die Routen-App müssen dabei nicht abgeschaltet werden – lediglich die Blitzerwarnfunktion ist zu deaktivieren. Dazu heißt es in § 23 Abs. 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören.“

+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 04.08.2026, 07:47 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

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