Mobile Blitzer in Lingen (Ems) aktuell am Mittwoch: Raser aufgepasst! Hier wird am 12.08.2026 geblitzt

In Lingen (Ems) stehen am Mittwoch mobile Radarkontrollen am Straßenrand. Auf news.de erfahren Sie alle gemeldeten Positionen vom 12.08.2026 und alle weiteren Informationen über mobile Blitzer in Lingen (Ems).

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Blitzer-Anhänger dieser Art, dem sogenannten Enforcement Trailer, funktionieren mit Laser- bzw. Lidartechnologie. Man bemerkt einen Blitzer am kurz aufleuchtenden roten Licht. (Symbolbild) (Foto) Suche
Blitzer-Anhänger dieser Art, dem sogenannten Enforcement Trailer, funktionieren mit Laser- bzw. Lidartechnologie. Man bemerkt einen Blitzer am kurz aufleuchtenden roten Licht. (Symbolbild) Bild: Adobe Stock / photowahn

Derzeitigen Informationen zufolge wird in Lingen (Ems) gerade an einem Standort geblitzt. Die nachfolgende Auflistung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Im Tagesverlauf können die Positionen der Messstellen verändert werden oder neue Standorte hinzukommen.

Lingen (Ems), Kreis Emsland: Aktuelle Radarfallen am 12.08.2026 in der Region in Niedersachsen

Geblitzt wird am 📍 Standort B70, PLZ 49811. Gemeldet wurde der Blitzer am 12.08.2026 um 16:41 Uhr. Bitte halten Sie sich an das vorgegebene Tempolimit von 100 km/h.

(Stand: 12.08.2026, 20:18 Uhr)

Ein vorausschauendes Fahrverhalten erhöht nicht nur Ihre Sicherheit, sondern auch die der übrigen Verkehrsteilnehmer. Bitte respektieren Sie die zulässigen Höchstgeschwindigkeiten und achten Sie besonders auf Fahrradfahrer und Fußgänger.

Bußgeldkatalog: Wo im Straßenverkehr überall Strafen drohen

Das sind die Regelungen für Radarwarngeräte und Blitzer-Apps

Neben dem Verhalten im Straßenverkehr regelt die Straßenverkehrsordnung (StVO) auch den Einsatz sogenannter Blitzerwarngeräte. Im Auto installierte Radarwarn-Geräte, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Betreiben von Echtzeit-Warn-Apps auf dem Smartphone. Das Smartphone selbst sowie die Navigations-App müssen dabei nicht abgeschaltet werden – lediglich die Warnfunktion vor Radarfallen ist zu deaktivieren. Dazu heißt es in Paragraf 23, Absatz 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Radarkontrollen anzuzeigen oder zu stören.“

+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 12.08.2026, 20:18 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

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