Mobile Blitzer in Lingen (Ems) aktuell am Donnerstag: Hier nimmt die Polizei am 18.12.2025 Raser ins Visier

Rasern in Lingen (Ems) drohen diesen Donnerstag (18.12.2025) saftige Geldstrafen, denn es wird wieder mal geblitzt. Alle Meldungen zu mobilen Blitzern und wo Sie heute besonders wachsam fahren sollten, lesen Sie hier in diesem Artikel.

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Augen auf im Straßenverkehr. Vorallem den Tacho sollten Autofahrer immer im Auge behalten. (Symbolbild) (Foto) Suche
Augen auf im Straßenverkehr. Vorallem den Tacho sollten Autofahrer immer im Auge behalten. (Symbolbild) Bild: dpa / Michael Reichel

Im Augenblick ist in Lingen (Ems) an einem Standort die Gefahr hoch, in eine Radarkontrolle zu rasen. Die nachfolgende Auflistung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Im Tagesverlauf können die Positionen der Messstellen verändert werden oder neue Standorte hinzukommen.

Alle mobilen Radarkontrollen am 18.12.2025 in Lingen (Ems), Kreis Emsland, Niedersachsen

Vorsicht im 📍 Bereich L58 (Postleitzahl 49811): Wie am 18.12.2025 um 14:30 Uhr gemeldet wurde, blitzt es hier in einer 100 km/h-Zone.

(Stand: 18.12.2025, 15:17 Uhr)

Geblitzt worden? Bußgeldbescheid einreichen und Zeit und Geld sparen: Geblitzt.de

Ein angepasstes Fahrverhalten erhöht nicht nur Ihre Sicherheit, sondern auch die der übrigen Verkehrsteilnehmer. Halten Sie sich daher jederzeit an die zulässigen Höchstgeschwindigkeiten und zeigen Sie Rücksicht gegenüber Radfahrern und Fußgängern.

Bußgelder bei überhöhter Geschwindigkeit

Blitzer-Apps und Radarwarner sind während der Fahrt verboten

Neben dem Verhalten im Straßenverkehr regelt die StVO auch den Einsatz sogenannter Blitzerwarngeräte. Im Auto installierte Radarwarn-Geräte, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Nutzen von Apps mit Live-Blitzerwarnung auf dem Smartphone. Das Smartphone selbst sowie die Navigations-App müssen dabei nicht abgeschaltet werden – lediglich die Warnfunktion vor Radarfallen ist zu deaktivieren. Dazu heißt es in Paragraf 23, Absatz 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein elektronisches Hilfsmittel betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Radarkontrollen anzuzeigen oder zu stören.“

+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 18.12.2025, 15:17 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

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