Blitzer in Westoverledingen aktuell am Dienstag: Wo Sie am 17.02.2026 in eine Radarfalle geraten können

Am 17.02.2026 heißt es: "Fuß vom Gas". Auch am heutigen Dienstag sollten sich alle Autofahrer in Westoverledingen an die Geschwindigkeitsbegrenzungen halten, denn es finden Radarkontrollen statt! Hier erfahren Sie, wo sich die Blitzer in Westoverledingen befinden und was sonst noch wichtig ist.

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Eine Variante von mobilen oder teilstationären Blitzgeräten ist dieser gut gesicherte sogenannte Panzerblitzer. (Symbolbild) (Foto) Suche
Eine Variante von mobilen oder teilstationären Blitzgeräten ist dieser gut gesicherte sogenannte Panzerblitzer. (Symbolbild) Bild: Adobe Stock / photowahn

In Westoverledingen wurden nach aktuellen Angaben 2 mobile Blitzer im Einsatz. Die unten aufgeführten Blitzerstandorte basieren auf dem aktuellen Kenntnisstand vom 17.02.2026, 11:17 Uhr. Mit Geschwindigkeitskontrollen müssen Sie darüber hinaus immer im gesamten Stadtgebiet rechnen.

Hier stehen aktuell am 17.02.2026 die Blitzer in Westoverledingen, Kreis Leer, Niedersachsen

Seit 17.02.2026 um 10:43 Uhr ist eine mobile Radarfalle gemeldet am 📍 Standort Völlener Dorfstraße (PLZ 26810 in Völlen, Völlener Wehrdeich). Hier gilt eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h. Der Blitzerstandort wurde bisher noch nicht bestätigt.

Aufgepasst weiterhin 📍 auf der Rajenstraße (Postleitzahl 26810 in Ihrenerfeld): Hier wird in einer 70 km/h-Zone geblitzt. Gemeldet wurde diese Position am 17.02.2026 um 09:49 Uhr und zusätzlich bestätigt am 17.02.2026, 10:36 Uhr.

(Stand: 17.02.2026, 11:17 Uhr)

Geblitzt worden? Hier gibt es Hilfe: Geblitzt.de

Wer sein Fahrverhalten anpasst, trägt zum Schutz aller Verkehrsteilnehmer bei. Halten Sie sich daher immer an die vorgegebenen Temoplimits und zeigen Sie Rücksicht gegenüber Fahrradfahrern und Fußgängern.

Ein Blitzerfoto kann teuer werden: Der Bußgeldkatalog in Deutschland

Die Regeln für Blitzerwarner

In Deutschland gilt laut Straßenverkehrsordnung: Radarwarnfunktionen über Geräte sind verboten. Dort steht nämlich geschrieben: „Fahrzeugführende dürfen kein technisches Hilfsmittel betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür vorgesehen ist, Verkehrsüberwachungen anzuzeigen.“ Externe Radarwarner sind damit nicht erlaubt. Ein Handy darf zwar genutzt werden, aber die Blitzeranzeige in Navigationsprogrammen muss abgeschaltet bleiben. Letztlich ist die sicherste Art, ein Blitzerfoto zu vermeiden, immer noch: die Tempobeschränkungen einzuhalten. Blitzerwarnungen im Rundfunk sind erlaubt, da diese nicht gezielt einzelne Autofahrer ansprechen.

+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 17.02.2026, 11:17 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

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