Blitzer in Oer-Erkenschwick aktuell am Mittwoch: Raser aufgepasst! Hier wird am 03.06.2026 geblitzt
Temposündern in Oer-Erkenschwick drohen diesen Mittwoch (03.06.2026) deftige Ordnungsgelder, denn es wird wieder mal geblitzt. Alle Infos zu mobilen Blitzern und wo Sie heute besonders auf Ihr Fahrverhalten achten sollten, erfahren Sie hier in diesem Artikel.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
Suche
Mobile Radarkontrollen sind aktuellen Informationen zufolge in Oer-Erkenschwick an einem Standort gemeldet. Die Gefahrenlage im Straßenverkehr von Oer-Erkenschwick kann sich ständig ändern. Somit muss auch mit Anpassungen der mobilen Radarkontrollen gerechnet werden. Die nachfolgenden Angaben können daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben.
Hier stehen aktuell am 03.06.2026 die Blitzer in Oer-Erkenschwick, Kreis Recklinghausen, Nordrhein-Westfalen
Geblitzt wird 📍 auf der Klein-Erkenschwicker-Straße, PLZ 45739 in Alt-Oer, Oer. Gemeldet wurde der Blitzer am 03.06.2026 um 06:56 Uhr. Bitte halten Sie sich an das vorgegebene Tempolimit von 30 km/h.
(Stand von: 03.06.2026, 12:18 Uhr)
Geblitzt worden? Bußgeldbescheid einreichen und Zeit und Geld sparen: Geblitzt.de
Blitzer dienen der Verkehrssicherheit. Bitte passen Sie Ihr Tempo immer der entsprechenden Situation an und halten Sie die erlaubte Höchstgeschwindigkeit ein zu Ihrem eigenen und dem Schutz anderer Verkehrsteilnehmer.
Bei Tempoverstößen werden teils hohe Bußgelder fällig
- Bußgelder für Geschwindigkeitsüberschreitungen im Juni 2026
- Bußgelder für Ampelverstöße im Juni 2026
- Bußgeldkatalog für Abstandsunterschreitung im Juni 2026
Blitzer-Apps und Radarwarner sind während der Fahrt verboten
Die StVO enthält neben Vorschriften zum Verhalten im Straßenverkehr auch Bestimmungen zum Einsatz von Radarwarnern. Feste Radarwarn-Geräte im Auto, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Betreiben von Warn-Apps auf dem Smartphone. Dabei gilt: Weder Smartphone noch Navigationsprogramm müssen abgeschaltet werden, es reicht, die Blitzerwarnung zu deaktivieren. Wörtlich heißt es in Paragraf 23 Absatz 1b der Straßenverkehrsordnung: „Wer ein Fahrzeug, darf kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dazu bestimmt ist, Verkehrsüberwachungen anzuzeigen oder zu stören.“
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 03.06.2026, 12:18 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
Weitere interessante KFZ-Themen:
- Lappen weg! Wann kann es zum Verlust des Führerscheins kommen?
- Lifehacks gegen beschlagene Scheiben im Auto
bud/roj/news.de
Erfahren Sie hier mehr über die journalistischen Standards und die Redaktion von news.de.