Blitzer in Velpke aktuell am Dienstag: Raser aufgepasst! Hier wird am 03.03.2026 geblitzt

Achtung, Radarkontrolle! Am 03.03.2026 kann es für Verkehrsteilnehmer in Velpke kostspielig werden. Wir verraten Ihnen, auf welchen Straßen Sie am heutigen Dienstag auf jeden Fall keine Geschwindigkeitsüberschreitung riskieren sollten.

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Mobile Blitzgeräte zieren bundesweit das Straßenbild. Bevor es teuer wird, behalten Sie immer Ihren Tacho im Auge. (Symbolbild) (Foto) Suche
Mobile Blitzgeräte zieren bundesweit das Straßenbild. Bevor es teuer wird, behalten Sie immer Ihren Tacho im Auge. (Symbolbild) Bild: Adobe Stock / Tricky Shark

Mobile Radarfallen sind derzeitigen Informationen zufolge in Velpke an insgesamt 2 Orten gemeldet. Die unten aufgeführten Blitzerstandorte basieren auf dem aktuellen Kenntnisstand vom 03.03.2026, 11:46 Uhr. Mit Geschwindigkeitskontrollen müssen Sie darüber hinaus immer im gesamten Stadtgebiet rechnen.

Hier stehen aktuell am 03.03.2026 die Radarkontrollen in Velpke, Kreis Helmstedt, Niedersachsen

Geblitzt wird 📍 auf der Stendaler Straße, PLZ 38458 in Wahrstedt. Gemeldet wurde der Blitzer am 03.03.2026 um 11:34 Uhr. Bitte halten Sie sich an das vorgegebene Tempolimit von 50 km/h.

Dazu wird geblitzt am 📍 Standort Vorsfelder Straße, PLZ 38458 in Velpke. Gemeldet wurde der Blitzer am 03.03.2026 um 11:12 Uhr. Bitte halten Sie sich an das vorgegebene Tempolimit von 80 km/h.

(Stand von: 03.03.2026, 11:46 Uhr)

Geblitzt worden? Hier gibt es Hilfe: Geblitzt.de

Radarkontrollen dienen der Sicherheit im Verkehr. Bitte passen Sie Ihr Tempo immer der Verkehrssituation an und halten Sie sich an die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit zu Ihrem eigenen und dem Schutz anderer Verkehrsteilnehmer.

Ein Blitzerfoto kann teuer werden: Der Bußgeldkatalog in Deutschland

Radarwarner - Was ist in Deutschland erlaubt?

Neben dem Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer regelt die StVO auch den Einsatz sogenannter Radarwarner. Im Auto installierte Radarwarn-Geräte, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Nutzen von Apps mit Live-Blitzerwarnung auf dem Smartphone. Das Smartphone selbst sowie die Routen-App müssen dabei nicht abgeschaltet werden – lediglich die Blitzerwarnfunktion ist zu deaktivieren. Dazu heißt es in § 23 Abs. 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören.“

+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 03.03.2026, 11:46 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

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