Blitzer in Kleinmachnow aktuell am Freitag: Wo am 03.04.2026 Radarkontrollen stattfinden
Im Umkreis von Kleinmachnow müssen Verkehrsteilnehmer heute (Freitag, 03.04.2026) aufmerksam sein, dass ihr Tachometer nicht zu viel anzeigt. Wo derzeit geblitzt wird und Aktuelles zum Bußgeldkatalog, lesen Sie hier auf news.de.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
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Mobile Radarfallen sind derzeitigen Infos zufolge in Kleinmachnow an einem Standort gemeldet. Die Gefahrenlage im Straßenverkehr von Kleinmachnow kann sich ständig ändern. Somit muss auch mit Anpassungen der mobilen Radarkontrollen gerechnet werden. Die nachfolgenden Angaben können daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben.
Hier stehen aktuell am 03.04.2026 die Radarfallen in Kleinmachnow, Kreis Potsdam-Mittelmark, Brandenburg
Geblitzt wird am 📍 Standort Ernst-Thälmann-Straße, PLZ 14532 in Gérard’sche Siedlung. Gemeldet wurde der Blitzer am 03.04.2026 um 14:51 Uhr. Bitte halten Sie sich an das vorgegebene Tempolimit von 30 km/h.
(Letzte Aktualisierung: 03.04.2026, 16:45 Uhr)
Geblitzt worden? Prüfen Sie Ihre Rechte: Geblitzt.de
Die Tempoüberschreitung zählt nach wie vor zu den häufigsten Verstößen im Straßenverkehr und ist Unfallursache Nummer eins. Zur Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer gilt: Halten Sie die Höchstgeschwindigkeit ein oder richten Sie Ihr Tempo nach den Umständen im Straßenverkehr. Andere Verkehrsteilnehmer, insbesondere Fahrradfahrer und Fußgänger werden es Ihnen danken.
Bußgelder bei überhöhter Geschwindigkeit
- Bußgeldkatalog für Tempoüberschreitungen im April 2026
- Bußgeldkatalog für Rotlichtvergehen im April 2026
- Bußgeldkatalog für zu dichtes Auffahren im April 2026
Die Regeln für Radarwarner
Die Straßenverkehrsordnung enthält neben Vorschriften zum Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer auch Bestimmungen zum Einsatz von Radarwarnern. Im Fahrzeug installierte Radarwarner, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Nutzen von Blitzer-Apps in Echtzeit. Dabei gilt: Weder Handy noch Navi-App müssen abgeschaltet werden, es reicht, die Radarwarnfunktion zu deaktivieren. Wörtlich heißt es in Paragraf 23 Absatz 1b der Straßenverkehrsordnung: „Wer ein Fahrzeug, darf kein elektronisches Hilfsmittel betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dazu bestimmt ist, Verkehrsüberwachungen anzuzeigen oder zu stören.“
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 03.04.2026, 16:45 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
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bud/roj/news.de
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