Mobile Blitzer in Hoppegarten aktuell am Freitag: Fuß vom Gas! Radarkontrollen am 06.03.2026
Vorsicht Autofahrer und Autofahrerinnen! Wer am heutigen Freitag (06.03.2026) zu schnell auf Hoppegartens Straßen unterwegs ist, dem drohen hohe Geldstrafen und sogar der Entzug des Führerscheins. Hier auf news.de finden Sie alle Meldungen zu mobilen Blitzern in Hoppegarten am heutigen Freitag in der Übersicht.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
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Geblitzt wird in Hoppegarten den Verkehrsinformationen zufolge gerade an nur einem Standort. Die Gefahrenlage im Straßenverkehr von Hoppegarten kann sich ständig ändern. Somit muss auch mit Anpassungen der mobilen Radarkontrollen gerechnet werden. Die nachfolgenden Angaben können daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben.
Hier stehen aktuell am 06.03.2026 die mobilen Blitzer in Hoppegarten, Kreis Märkisch-Oderland, Brandenburg
Geblitzt wird am 📍 Standort Münchehofer Straße, PLZ 15366 in Münchehofe. Gemeldet wurde der Blitzer am 06.03.2026 um 06:14 Uhr. Bitte halten Sie sich an das vorgegebene Tempolimit von 30 km/h.
(Stand von: 06.03.2026, 11:45 Uhr)
Geblitzt worden? Rechtsbeistand ohne Kostenrisiko: Geblitzt.de
Wer sein Fahrverhalten anpasst, trägt zum Schutz aller Verkehrsteilnehmer bei. Halten Sie sich daher jederzeit an die zulässigen Höchstgeschwindigkeiten und zeigen Sie Rücksicht gegenüber Radfahrern und Fußgängern.
Raser und Drängler müssen mit Bußgeldern und Fahrverbot rechnen
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- Bußgelder für Abstandsvergehen im März 2026
Vorsicht bei Blitzerwarnern als App!
Nach § 23 StVO ist es Fahrzeugführern untersagt, ein elektronisches Hilfsmittel zu betreiben oder einsatzbereit mitzuführen, das zur Erkennung oder Beeinträchtigung von Kontrollmaßnahmen bestimmt ist. Betroffen sind nicht nur Blitzerwarner, sondern auch sogenannte Laserstörgeräte. Wer ein Handy bei sich führt, auf dem eine Radarwarn-App installiert ist, muss zunächst nichts befürchten – strafbar ist nur die aktive Nutzung während der Fahrt. Wer jedoch einen externen Radarwarner auf dem Armaturenbrett installiert hat, der über die Bordelektrik kurzfristig einsatzbereit ist, begeht eine strafbare Handlung im Sinne der StVO.
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 06.03.2026, 11:45 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
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bud/roj/news.de
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