Mobile Blitzer in Bretzfeld aktuell am Montag: Raser aufgepasst! Hier wird am 16.02.2026 geblitzt

Achtung, Radarfalle! In Bretzfeld kann es für Verkehrsteilnehmer am 16.02.2026 unangenehm werden. Wir verraten Ihnen, auf welchen Straßen Sie am heutigen Montag auf jeden Fall keine Geschwindigkeitsüberschreitung riskieren sollten.

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Einige Varianten von mobilen Blitzgeräten sind sehr schnell und flexibel einsetzbar und können an jeder Straßenecke lauern. (Symbolbild) (Foto) Suche
Einige Varianten von mobilen Blitzgeräten sind sehr schnell und flexibel einsetzbar und können an jeder Straßenecke lauern. (Symbolbild) Bild: Adobe Stock / Iveta

Zu schnelle Autofahrer können aktuellen Infos zufolge in Bretzfeld auf nur einer Straße in Bedrängis durch überhöhte Geschwindigkeit geraten. Die Lage der Verkehrsüberwachung im Stadtgebiet kann sich natürlich ständig ändern. Die Angaben der aktuellen Blitzerstandorte für Baden-Württemberg sind daher ohne Gewähr.

Alle mobilen Radarfallen am 16.02.2026 in Bretzfeld, Hohenlohekreis, Baden-Württemberg

Geblitzt wird am 📍 Standort A6, PLZ 74626 in Bitzfeld. Gemeldet wurde der Blitzer am 16.02.2026 um 10:10 Uhr. Bitte halten Sie sich an das vorgegebene Tempolimit von 100 km/h.

(Letzte Aktualisierung: 16.02.2026, 14:16 Uhr)

Geblitzt worden? Rechtsbeistand ohne Kostenrisiko: Geblitzt.de

Wenn Sie Ihr Fahrverhalten den Bedingungen auf den Straßen anpassen, schützen Sie sowohl sich als auch andere. Bitte beachten Sie immer die zulässigen Höchstgeschwindigkeiten und nehmen Sie Rücksicht auf andere Verkehrsteilnehmer.

Raser und Drängler müssen mit Bußgeldern und Fahrverbot rechnen

Radarwarner - Was ist in Deutschland erlaubt?

Die Straßenverkehrsordnung enthält neben Vorschriften zum Verhalten im Straßenverkehr auch Bestimmungen zum Einsatz von Blitzerwarnsystemen. Im Fahrzeug installierte Radarwarner, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Betreiben von Warn-Apps auf dem Smartphone. Dabei gilt: Weder Smartphone noch Navigationsprogramm müssen abgeschaltet werden, es reicht, die Radarwarnfunktion zu deaktivieren. Wörtlich heißt es in § 23 Abs. 1b StVO: „Wer ein Kraftfahrzeug steuert, darf kein elektronisches Hilfsmittel betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dazu bestimmt ist, Radarfallen anzuzeigen oder zu stören.“

+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 16.02.2026, 14:16 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

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