Mobile Blitzer in Freiburg im Breisgau aktuell am Mittwoch: Fuß vom Gas! Blitzer am 22.04.2026
In Freiburg im Breisgau stehen am Mittwoch mobile Radarfallen am Straßenrand. Auf news.de erfahren Sie alle gemeldeten Positionen vom 22.04.2026 und alle weiteren Informationen über mobile Blitzer in Freiburg im Breisgau.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
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Im Augenblick ist in Freiburg im Breisgau an einem Standort die Gefahr besonders hoch, ein Bußgeld oder sogar Fahrverbot verordnet zu bekommen, wenn man zu schnell unterwegs ist. Die unten aufgeführten Blitzerstandorte basieren auf dem aktuellen Kenntnisstand vom 22.04.2026, 15:19 Uhr. Mit Geschwindigkeitskontrollen müssen Sie darüber hinaus immer im gesamten Stadtgebiet rechnen.
Freiburg im Breisgau: Aktuelle Standorte für Blitzer am 22.04.2026 in der Region in Baden-Württemberg
📍 Auf der Högestraße, PLZ 79108 in Benzhausen, Hochdorf (Tempolimit 30 km/h) ist momentan ein Blitzer aufgebaut. Gemeldet wurde die Position am 22.04.2026 um 12:27 Uhr.
(Letzte Aktualisierung: 22.04.2026, 15:19 Uhr)
Geblitzt worden? Bußgeld, Punkte und Fahrverbot prüfen lassen: Geblitzt.de
Ein vorausschauendes Fahrverhalten erhöht nicht nur Ihre Sicherheit, sondern auch die der übrigen Verkehrsteilnehmer. Bitte beachten Sie stets die vorgeschriebenen Höchstgeschwindigkeiten und nehmen Sie Rücksicht auf andere Verkehrsteilnehmer.
Bußgelder bei überhöhter Geschwindigkeit
- Bußgeldkatalog für Tempoverstöße im April 2026
- Bußgeldkatalog für Ampelverstöße im April 2026
- Bußgelder bei Nichteinhalten des Abstands im April 2026
Die Regeln für Blitzerwarner
Neben dem Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer regelt die Straßenverkehrsordnung (StVO) auch den Einsatz sogenannter Blitzerwarngeräte. Im Auto installierte Radarwarn-Geräte, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Nutzen von Apps mit Live-Blitzerwarnung auf dem Smartphone. Das Handy selbst sowie die Navigations-App müssen dabei nicht abgeschaltet werden – lediglich die Blitzerwarnfunktion ist zu deaktivieren. Dazu heißt es in Paragraf 23, Absatz 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein elektronisches Hilfsmittel betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören.“
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 22.04.2026, 15:19 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
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