Mobile Blitzer in Bad Neuenahr-Ahrweiler aktuell am Donnerstag: Wo am 11.06.2026 Radarfallen stehen

Wer am heutigen Donnerstag in Bad Neuenahr-Ahrweiler unsachtsam fährt, kann schnell in eine Radarfalle geraten. Am 11.06.2026 stehen wieder mobile Geschwindigkeitsmesser am Straßenrand. Hier erfahren Sie alle aktuellen Blitzerstandorte in Bad Neuenahr-Ahrweiler.

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Einige Varianten von mobilen Blitzgeräten sind sehr schnell und flexibel einsetzbar und können an jeder Straßenecke lauern. (Symbolbild) (Foto) Suche
Einige Varianten von mobilen Blitzgeräten sind sehr schnell und flexibel einsetzbar und können an jeder Straßenecke lauern. (Symbolbild) Bild: Adobe Stock / Iveta

Mobile Radarfallen sind derzeitigen Infos zufolge in Bad Neuenahr-Ahrweiler an insgesamt 2 Orten gemeldet. Die unten aufgeführten Blitzerstandorte basieren auf dem aktuellen Kenntnisstand vom 11.06.2026, 15:18 Uhr. Mit Geschwindigkeitskontrollen müssen Sie darüber hinaus immer im gesamten Stadtgebiet rechnen.

Hier stehen aktuell am 11.06.2026 die Blitzer in Bad Neuenahr-Ahrweiler, Kreis Ahrweiler, Rheinland-Pfalz

Geblitzt wird 📍 auf der St.-Pius-Straße, PLZ 53474 in Bachem auf Höhe Erich-Kästner-Realschule-Plus. Gemeldet wurde der Blitzer am 11.06.2026 um 14:26 Uhr. Bitte halten Sie sich an das vorgegebene Tempolimit von 50 km/h.

📍 Auf dem Dahlienweg, PLZ 53474 in Neuenahr (Tempolimit 30 km/h) ist ebenfalls momentan ein Blitzer aufgebaut. Der Standortwurde am 11.06.2026 um 12:46 Uhr gemeldet.

(Stand von: 11.06.2026, 15:18 Uhr)

Geblitzt worden? Hier finden Sie Hilfe: Geblitzt.de

Blitzer dienen der Verkehrssicherheit. Bitte passen Sie die Geschwindigkeit immer der Straßenlage an und halten Sie die erlaubte Höchstgeschwindigkeit ein zu Ihrem eigenen und dem Schutz anderer Verkehrsteilnehmer.

Bußgeldkatalog: Wo im Straßenverkehr überall Strafen drohen

Radarwarner - Was ist in Deutschland erlaubt?

Neben dem Verhalten im Straßenverkehr regelt die StVO auch den Einsatz sogenannter Radarwarner. Im Auto installierte Radarwarn-Geräte, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Betreiben von Echtzeit-Warn-Apps auf dem Smartphone. Das Handy selbst sowie die Navigations-App müssen dabei nicht abgeschaltet werden – lediglich die Blitzerwarnfunktion ist zu deaktivieren. Dazu heißt es in § 23 Abs. 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören.“

+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 11.06.2026, 15:18 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

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