Mobile Blitzer in Bad Kissingen aktuell am Donnerstag: Hier nimmt die Polizei am 04.06.2026 Raser ins Visier
Hinweis für alle Autofahrer! Wer heute, am 04.06.2026 mit zu hohem Tempo auf den Straßen von Bad Kissingen unterwegs ist, muss mit teils hohen Bußgeldern rechnen. Bei uns auf news.de finden Sie alle mobilen Blitzer in Bad Kissingen an diesem Donnerstag im Überblick.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
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Mobile Radarkontrollen sind aktuellen Infos zufolge in Bad Kissingen an einem Standort gemeldet. Die Gefahrenlage im Straßenverkehr von Bad Kissingen kann sich ständig ändern. Somit muss auch mit Anpassungen der mobilen Radarkontrollen gerechnet werden. Die nachfolgenden Angaben können daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben.
Bad Kissingen: Aktuelle Radarkontrollen am 04.06.2026 in der Region in Bayern
Seit 04.06.2026 um 14:03 Uhr ist eine mobile Radarfalle gemeldet im 📍 Bereich In der Au (PLZ 97688 in Hausen). Hier sind 50 km/h erlaubt. Der Blitzerstandort wurde bisher noch nicht bestätigt.
(Stand von: 04.06.2026, 15:15 Uhr)
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Wenn Sie Ihr Fahrverhalten den Bedingungen anpassen, schützen Sie sowohl sich als auch andere. Halten Sie sich daher stets an die vorgegebenen Temoplimits und zeigen Sie Rücksicht gegenüber Fahrradfahrern und Fußgängern.
Bei Tempoverstößen werden teils hohe Bußgelder fällig
- Bußgelder für Geschwindigkeitsvergehen im Juni 2026
- Bußgeldkatalog für Ampelverstöße im Juni 2026
- Bußgelder bei Nichteinhalten des Abstands im Juni 2026
Die Regeln für Radarwarner
Nach § 23 StVO ist es Fahrzeugführern untersagt, ein elektronisches Hilfsmittel zu betreiben oder betriebsbereit mitzuführen, das zur Anzeige oder Störung von Kontrollmaßnahmen bestimmt ist. Betroffen sind nicht nur Blitzerwarner, sondern auch sogenannte Laserstörgeräte. Wer ein Handy bei sich führt, auf dem eine Radarwarn-App installiert ist, muss zunächst nichts befürchten – strafbar ist nur die Einschaltung während der Fahrt. Wer jedoch einen externen Radarwarner auf dem Armaturenbrett installiert hat, der über die Stromversorgung kurzfristig einsatzbereit ist, begeht eine strafbare Handlung im Sinne der StVO.
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 04.06.2026, 15:15 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
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bud/roj/news.de
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