Blitzer in Nußdorf am Inn aktuell am Freitag: Wo Sie am 28.08.2026 in eine Radarfalle geraten können
Mobile Blitzer in Nußdorf am Inn! Auch am heutigen Freitag (28.08.2026) sind Radarkontrollen am Straßenrand aufgebaut und ahnden Temposünder. Hier lesen Sie die aktuell gemeldeten Standorte für mobile Blitzer in Nußdorf am Inn.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
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In Nußdorf am Inn ist aktuellen Informationen zufolge gerade genau ein mobiles Radargerät gemeldet. Die Lage der Verkehrsüberwachung im Stadtgebiet kann sich natürlich ständig ändern. Die Angaben der aktuellen Blitzerstandorte für Bayern sind daher ohne Gewähr.
Hier stehen aktuell am 28.08.2026 die mobilen Radarfallen in Nußdorf am Inn, Kreis Rosenheim, Bayern
Vorsicht am 📍 Standort RO 1 (Postleitzahl 83131 in Nußdorf am Inn, Überfilzen): Wie am 28.08.2026 um 11:29 Uhr gemeldet wurde, blitzt es hier in einer 50 km/h-Zone.
(Stand von: 28.08.2026, 11:46 Uhr)
Zu den am weitesten verbreiteten Verstößen im Straßenverkehr gehört weiterhin die Nichteinhaltung der Höchstgeschwindigkeit - und sie bleibt Unfallursache Nummer eins. Fahren Sie immer so, dass es der Verkehrssituation entspricht - entweder im Rahmen der vorgeschriebenen Tempolimits oder situativ angepasst. Vor allem die schwächeren Verkehrsteilnehmer - Passanten und Fahrradfahrer - werden Ihre Rücksicht zu schätzen wissen.
Die Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit kann teuer werden
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Blitzer-Apps und Radarwarner sind während der Fahrt verboten
Nach § 23 StVO ist es verboten, technische Hilfsmittel zu nutzen oder betriebsbereit mitzuführen, die zur Warnung oder Beeinflussung von Kontrollmaßnahmen bestimmt sind. Dies betrifft nicht nur Blitzerwarner, sondern auch Laserstörgeräte. Wer lediglich ein Smartphone mit installierter Blitzer-App bei sich trägt, macht sich noch nicht strafbar - problematisch wird es erst, wenn die App während der Fahrt aktiv genutzt wird. Anders sieht es bei einem externen Radarwarner auf dem Armaturenbrett aus: Ist dieser über die Stromversorgung] einsatzbereit, liegt eine strafbare Handlung nach der StVO vor.
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 28.08.2026, 11:46 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
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