Mobile Blitzer in Hausen aktuell am Freitag: Wo Sie am 29.05.2026 in eine Radarfalle geraten können

In Hausen stehen am Freitag mobile Tempokontrollen am Straßenrand. Auf news.de erfahren Sie alle gemeldeten Standorte vom 29.05.2026 und alle weiteren Informationen über mobile Blitzer in Hausen.

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Die Möglichkeiten für mobile Blitzer sind vielfältig. Auch aus dem Rückraum von Polizeiwagen kann der rote Blitz kommen. (Symbolbild) (Foto) Suche
Die Möglichkeiten für mobile Blitzer sind vielfältig. Auch aus dem Rückraum von Polizeiwagen kann der rote Blitz kommen. (Symbolbild) Bild: dpa / Peter Kneffel

Mobile Radarkontrollen sind derzeitigen Informationen zufolge in Hausen an einem Standort gemeldet. Die unten aufgeführten Blitzerstandorte basieren auf dem aktuellen Kenntnisstand vom 29.05.2026, 11:46 Uhr. Mit Geschwindigkeitskontrollen müssen Sie darüber hinaus immer im gesamten Stadtgebiet rechnen.

Hausen, Kreis Kelheim: Radarfallen am 29.05.2026 in der Region in Bayern

Achtung am 📍 Standort KEH 11 (Postleitzahl 93345 in Herrnwahlthann, Buch): Wie am 29.05.2026 um 07:47 Uhr gemeldet wurde, wird hier in einer 70 km/h-Zone geblitzt.

(Stand: 29.05.2026, 11:46 Uhr)

Geblitzt worden? Prüfen Sie Ihre Rechte: Geblitzt.de

Die Geschwindigkeitsüberschreitung ist noch immer eine der häufigsten Verstößen im Straßenverkehr auf den Straßen und sogleich Unfallursache Nummer eins. Fahren Sie immer so, dass es der Verkehrssituation entspricht - entweder im Rahmen der vorgeschriebenen Tempolimits oder situativ angepasst. Rücksicht im Straßenverkehr zahlt sich aus: Vor allem Passanten und Radfahrer werden es Ihnen danken.

Bußgelder bei überhöhter Geschwindigkeit

Die Regeln für Blitzerwarner

Die StVO enthält neben Vorschriften zum Verhalten im Straßenverkehr auch Bestimmungen zum Einsatz von Radarwarnern. Im Fahrzeug installierte Radarwarner, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Betreiben von Warn-Apps auf dem Smartphone. Dabei gilt: Weder Smartphone noch Navigationsprogramm müssen abgeschaltet werden, es reicht, die Blitzerwarnung zu deaktivieren. Wörtlich heißt es in § 23 Abs. 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug, darf kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dazu bestimmt ist, Verkehrsüberwachungen anzuzeigen oder zu stören.“

+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 29.05.2026, 11:46 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

Was sonst noch wichtig ist im Straßenverkehr:

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