Blitzer in Hausen aktuell am Donnerstag: Hier wird heute, am 19.03.2026 geblitzt

Geblitzt werden kann teuer werden. Wer am heutigen 19.03.2026 mit hoher Geschwindigkeit auf Hausens Straßen unterwegs ist, bekommt bald ein Blitzerfoto zugeschickt. Wir verraten Ihnen, wo am heutigen Donnerstag die mobilen Blitzer versteckt sind und was sonst wichtig ist.

Erstellt von - Uhr

Raser sollten sich an die vorgegebene Geschwindigkeit halten. Mobile Blitzerkästen wie dieser ahnden jeden Tempoverstoß. (Symbolbild) (Foto) Suche
Raser sollten sich an die vorgegebene Geschwindigkeit halten. Mobile Blitzerkästen wie dieser ahnden jeden Tempoverstoß. (Symbolbild) Bild: Adobe Stock / Christian Schwier

Geblitzt wird in Hausen nach aktuellen Informationen gerade an nur einem Standort. Die Lage der Verkehrsüberwachung im Stadtgebiet kann sich natürlich ständig ändern. Die Angaben der aktuellen Blitzerstandorte für die Region Forchheim sind daher ohne Gewähr.

Hier stehen aktuell am 19.03.2026 die Radarkontrollen in Hausen, Kreis Forchheim, Bayern

Seit 19.03.2026 um 13:17 Uhr ist eine mobile Radarfalle gemeldet im 📍 Bereich Hausener Straße (PLZ 91353 in Wimmelbach). Hier sind 70 km/h erlaubt. Der Blitzerstandort wurde bisher noch nicht bestätigt.

(Stand von: 19.03.2026, 14:47 Uhr)

Geblitzt worden? Hier finden Sie Hilfe: Geblitzt.de

Mit angepasstem Fahrverhalten schützen Sie nicht nur sich, sondern auch alle anderen Verkehrsteilnehmer. Bitte beachten Sie stets die vorgeschriebenen Temoplimits und nehmen Sie Rücksicht auf andere Verkehrsteilnehmer.

Der Bußgeldkatalog für Verkehrsverstöße

Vorsicht bei Blitzerwarnern als App!

Die StVO enthält neben Vorschriften zum Verhalten im Straßenverkehr auch Bestimmungen zum Einsatz von Radarwarnern. Feste Radarwarn-Geräte im Auto, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Betreiben von Warn-Apps auf dem Smartphone. Dabei gilt: Weder Smartphone noch Navigationsprogramm müssen abgeschaltet werden, es reicht, die Blitzerwarnung zu deaktivieren. Wörtlich heißt es in § 23 Abs. 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dazu bestimmt ist, Radarfallen anzuzeigen oder zu stören.“

+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 19.03.2026, 14:47 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

Weitere Artikel aus der Automobilbranche:

/roj/news.de

Erfahren Sie hier mehr über die journalistischen Standards und die Redaktion von news.de.