Blitzer in Lenggries aktuell am Dienstag: Hier wird heute, am 03.03.2026 geblitzt

Geblitzt werden kann kostspielig werden. Wer heute (03.03.2026) mit hoher Geschwindigkeit auf den Straßen von Lenggries unterwegs ist, kann sich schnell ein Blitzerfoto einfangen. Wir verraten Ihnen, wo am heutigen Dienstag die mobilen Blitzer versteckt sind und was sonst wichtig ist.

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Ein kurzes rotes Licht vom Straßenrand und es ist passiert: Fährt man mit überhöhter Geschwindigkeit, ist die Gefahr hoch, in eine Radarfalle zu tappen. (Symbolbild) (Foto) Suche
Ein kurzes rotes Licht vom Straßenrand und es ist passiert: Fährt man mit überhöhter Geschwindigkeit, ist die Gefahr hoch, in eine Radarfalle zu tappen. (Symbolbild) Bild: Adobe Stock / silentalex88

In Lenggries wurde nach aktuellen Angaben ein mobiler Blitzer im Einsatz. Die Lage der Verkehrsüberwachung im Stadtgebiet kann sich natürlich ständig ändern. Die Angaben der aktuellen Blitzerstandorte für Bayern sind daher ohne Gewähr.

Hier stehen aktuell am 03.03.2026 die Blitzer in Lenggries, Kreis Bad Tölz-Wolfratshausen, Bayern

Seit 03.03.2026 um 12:16 Uhr ist eine mobile Radarfalle gemeldet am 📍 Standort B13 (PLZ 83661 in Wegscheid, Schellenburg). Hier sind 70 km/h erlaubt. Der Blitzerstandort wurde bisher noch nicht bestätigt.

(Stand von: 03.03.2026, 14:47 Uhr)

Geblitzt worden? Hier gibt es Hilfe: Geblitzt.de

Wenn Sie Ihr Fahrverhalten den Bedingungen anpassen, schützen Sie sowohl sich als auch andere. Halten Sie sich daher immer an die zulässigen Höchstgeschwindigkeiten und zeigen Sie Rücksicht gegenüber Fahrradfahrern und Fußgängern.

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Die Regeln für Radarwarner

Die StVO enthält neben Vorschriften zum Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer auch Bestimmungen zum Einsatz von Radarwarnern. Feste Radarwarn-Geräte im Auto, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Nutzen von Blitzer-Apps in Echtzeit. Dabei gilt: Weder Smartphone noch Navigationsprogramm müssen abgeschaltet werden, es reicht, die Blitzerwarnung zu deaktivieren. Wörtlich heißt es in § 23 Abs. 1b StVO: „Wer ein Auto steuert, darf kein elektronisches Hilfsmittel betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dazu bestimmt ist, Verkehrsüberwachungen anzuzeigen oder zu stören.“

+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 03.03.2026, 14:47 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

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