Blitzer in Lenggries aktuell am Samstag: Wo am 28.02.2026 Radarkontrollen stattfinden

"Tacho im Auge behalten" heißt es am 28.02.2026. Diesen Samstag sollten sich alle Autofahrerinnen und Autofahrer in Lenggries an die Geschwindigkeitsbegrenzungen halten, denn hier lauern Radarkontrollen! Hier finden Sie die aktuellen Blitzerstandorte in Lenggries und was Sie sonst noch beachten müssen.

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Eine Variante von mobilen oder teilstationären Blitzgeräten ist dieser gut gesicherte sogenannte Panzerblitzer. (Symbolbild) (Foto) Suche
Eine Variante von mobilen oder teilstationären Blitzgeräten ist dieser gut gesicherte sogenannte Panzerblitzer. (Symbolbild) Bild: Adobe Stock / photowahn

Raser können momentanen Meldungen zufolge in Lenggries auf insgesamt 2 Straßen in eine mobile Radarfalle geraten. Die unten aufgeführten Blitzerstandorte basieren auf dem aktuellen Kenntnisstand vom 28.02.2026, 14:45 Uhr. Mit Geschwindigkeitskontrollen müssen Sie darüber hinaus immer im gesamten Stadtgebiet rechnen.

Alle Radarfallen am 28.02.2026 in Lenggries, Kreis Bad Tölz-Wolfratshausen, Bayern

Im 📍 Bereich B13, PLZ 83661 in Klaffenbach (Tempolimit 70 km/h) ist momentan ein Blitzer aufgebaut. Gemeldet wurde die Position am 28.02.2026 um 13:30 Uhr.

Außerdem wird geblitzt am 📍 Standort B307, PLZ 83661. Gemeldet wurde der Blitzer am 28.02.2026 um 11:59 Uhr. Bitte halten Sie sich an das vorgegebene Tempolimit von 70 km/h.

(Stand von: 28.02.2026, 14:45 Uhr)

Geblitzt worden? Prüfen Sie Ihre Rechte: Geblitzt.de

Mit angepasstem Fahrverhalten schützen Sie nicht nur sich, sondern auch alle anderen Verkehrsteilnehmer. Bitte beachten Sie stets die vorgegebenen Höchstgeschwindigkeiten und nehmen Sie Rücksicht auf Fußgänger und Radfahrer.

Der Bußgeldkatalog für Verkehrsverstöße

Radarwarner - Was ist in Deutschland erlaubt?

Die StVO enthält neben Vorschriften zum Verhalten im Straßenverkehr auch Bestimmungen zum Einsatz von Radarwarnern. Im Fahrzeug installierte Radarwarner, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Betreiben von Warn-Apps auf dem Smartphone. Dabei gilt: Weder Smartphone noch Navigationsprogramm müssen abgeschaltet werden, es reicht, die Blitzerwarnung zu deaktivieren. Wörtlich heißt es in § 23 Abs. 1b StVO: „Wer ein Auto steuert, darf kein elektronisches Hilfsmittel betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dazu bestimmt ist, Radarfallen anzuzeigen oder zu stören.“

+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 28.02.2026, 14:45 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

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