Mobile Blitzer in Osnabrück aktuell am Dienstag: Raser aufgepasst! Hier wird am 28.04.2026 geblitzt

Achtung, Radarfalle! Am 28.04.2026 kann es für Autofahrer und Autofahrerinnen in Osnabrück kostspielig werden. Wir verraten Ihnen, auf welchen Straßen Sie am heutigen Dienstag auf jeden Fall keine Geschwindigkeitsüberschreitung riskieren sollten.

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Eine Variante von mobilen oder teilstationären Blitzgeräten ist dieser gut gesicherte Radarkasten. (Symbolbild) (Foto) Suche
Eine Variante von mobilen oder teilstationären Blitzgeräten ist dieser gut gesicherte Radarkasten. (Symbolbild) Bild: Adobe Stock / fottoo

In Osnabrück sind aktuellen Informationen zufolge gerade 3 mobile Radargeräte im Einsatz. Die nachfolgende Auflistung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Im Tagesverlauf können die Positionen der Messstellen verändert werden oder neue Standorte hinzukommen.

Die Standorte für Radarfallen in Osnabrück, Niedersachsen am 28.04.2026

Seit 28.04.2026 um 15:05 Uhr ist eine mobile Radarfalle gemeldet auf der Magdalenenstraße (PLZ 49082 in Schölerberg). Hier sind 30 km/h erlaubt. Der Blitzerstandort wurde bisher noch nicht bestätigt.

Dazu ist ein Blitzer 📍 auf der Bramscher Straße, PLZ 49088 in Sonnenhügel aufgebaut, Tempolimit hier: 30 km/h. Die Position ist seit 28.04.2026 um 14:19 Uhr bekannt.

Seit 28.04.2026 um 14:12 Uhr ist außerdem eine mobile Radarfalle im 📍 Bereich Klosterstraße (PLZ 49074 in Gartlage) gemeldet. Bitte beachten Sie das Tempolimit von 30 km/h.

(Stand: 28.04.2026, 16:17 Uhr)

Geblitzt worden? Hier finden Sie Hilfe: Geblitzt.de

Die Geschwindigkeitsüberschreitung zählt nach wie vor zu den häufigsten Verkehrsverstößen und ist Unfallursache Nummer eins. Bitte halten Sie sich zur allgemeinen Verkehrssicherheit stets an die vorgegebenen Tempolimits oder passen Sie Ihre Fahrweise der jeweiligen Verkehrssituation an. Vor allem Fahrradfahrer und Fußgänger, aber auch alle anderen Verkehrsteilnehmer, profitieren davon und werden es Ihnen danken.

Bußgelder bei überhöhter Geschwindigkeit

Das sind die Regelungen für Radarwarngeräte und Blitzer-Apps

Nach Paragraph 23 der Straßenverkehrsordnung ist es Fahrzeugführern untersagt, ein technisches Gerät zu betreiben oder einsatzbereit mitzuführen, das zur Anzeige oder Störung von Verkehrsüberwachungs-Maßnahmen bestimmt ist. Betroffen sind nicht nur Blitzerwarner, sondern auch sogenannte Laserstörgeräte. Wer ein Handy bei sich führt, auf dem eine Blitzer-App installiert ist, muss zunächst nichts befürchten – strafbar ist nur die Einschaltung während der Fahrt. Wer jedoch einen separaten Blitzerwarner auf dem Armaturenbrett installiert hat, der über die Stromversorgung kurzfristig betriebsfähig ist, begeht eine strafbare Handlung im Sinne der StVO.

+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 28.04.2026, 16:17 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

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