Mobile Blitzer in Drochtersen aktuell am Dienstag: Hier müssen Sie sich am 22.09.2026 vor Radarfallen in Acht nehmen

Wer an diesem Dienstag in Drochtersen unsachtsam fährt, kann schnell in eine Radarfalle geraten. Am 22.09.2026 wird wieder geblitzt. Hier erfahren Sie alle momentanen Blitzerstandorte in Drochtersen.

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Ein gut gegen Vandalismus gesicherter sogenannter Panzer-Blitzer am Rand einer Landstraße.  (Symbolbild) (Foto) Suche
Ein gut gegen Vandalismus gesicherter sogenannter Panzer-Blitzer am Rand einer Landstraße.  (Symbolbild) Bild: Adobe Stock / Christian Schwier

Mobile Radarkontrollen sind aktuellen Infos zufolge in Drochtersen an einem Standort gemeldet. Die Gefahrenlage im Straßenverkehr von Drochtersen kann sich ständig ändern. Somit muss auch mit Anpassungen der mobilen Radarkontrollen gerechnet werden. Die nachfolgenden Angaben können daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben.

Alle mobilen Blitzer am 22.09.2026 in Drochtersen, Kreis Stade, Niedersachsen

Geblitzt wird am 📍 Standort Aschhorn, PLZ 21706 in Aschhorn. Gemeldet wurde der Blitzer am 22.09.2026 um 05:53 Uhr. Bitte halten Sie sich an das vorgegebene Tempolimit von 70 km/h.

(Stand: 22.09.2026, 08:18 Uhr)

Die Tempoüberschreitung zählt nach wie vor zu den häufigsten Verkehrsverstößen und ist Unfallursache Nummer eins. Zur Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer gilt: Halten Sie die Höchstgeschwindigkeit ein oder richten Sie Ihr Tempo nach den Umständen im Straßenverkehr. Rücksicht im Straßenverkehr zahlt sich aus: Vor allem Fußgänger und Radfahrer werden es Ihnen danken.

Der Bußgeldkatalog für Verkehrsverstöße

Das sind die Regelungen für Radarwarngeräte und Blitzer-Apps

Neben dem Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer regelt die Straßenverkehrsordnung (StVO) auch den Einsatz sogenannter Radarwarner. Im Auto installierte Radarwarn-Geräte, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Betreiben von Echtzeit-Warn-Apps auf dem Smartphone. Das Handy selbst sowie die Navigations-App müssen dabei nicht abgeschaltet werden – lediglich die Warnfunktion vor Radarfallen ist zu deaktivieren. Dazu heißt es in Paragraf 23, Absatz 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Radarkontrollen anzuzeigen oder zu stören.“

+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 22.09.2026, 08:18 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

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