Blitzer in Goethestadt Bad Lauchstädt aktuell am Montag: Wo wird heute, am 22.06.2026 geblitzt?

Im Umkreis von Goethestadt Bad Lauchstädt müssen Verkehrsteilnehmer am heutigen Montag (22.06.2026) ganz besonders aufmerksam sein, dass ihr Tachometer nicht zu viel anzeigt. Wo momentan mobile Blitzer aufgebaut sind und welche Verstöße geahnded werden, lesen Sie hier auf news.de.

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Ob Anhänger, Stativgerät oder Laserpistole - überall können mobile Radarfallen lauern. Fahren Sie stets mit angepasstem Tempo. (Symbolbild) (Foto) Suche
Ob Anhänger, Stativgerät oder Laserpistole - überall können mobile Radarfallen lauern. Fahren Sie stets mit angepasstem Tempo. (Symbolbild) Bild: dpa / Marc Tirl

Mobile Radarkontrollen sind aktuellen Infos zufolge in Goethestadt Bad Lauchstädt an einem Standort gemeldet. Die unten aufgeführten Blitzerstandorte basieren auf dem aktuellen Kenntnisstand vom 22.06.2026, 12:47 Uhr. Mit Geschwindigkeitskontrollen müssen Sie darüber hinaus immer im gesamten Stadtgebiet rechnen.

Goethestadt Bad Lauchstädt, Saalekreis: Blitzer-Standorte am 22.06.2026 in der Region in Sachsen-Anhalt

Geblitzt wird am 📍 Standort L172, PLZ 06246 in Milzau. Gemeldet wurde der Blitzer am 22.06.2026 um 11:50 Uhr. Bitte halten Sie sich an das vorgegebene Tempolimit von 80 km/h.

(Stand: 22.06.2026, 12:47 Uhr)

Geblitzt worden? Hier finden Sie Hilfe: Geblitzt.de

Mit sicherem Fahrstil sorgen Sie nicht nur für Ihre eigene Sicherheit, sondern auch für die aller anderen Verkehrsteilnehmer. Bitte respektieren Sie die vorgegebenen Höchstgeschwindigkeiten und achten Sie besonders auf Fahrradfahrer und Fußgänger.

Bußgeldkatalog: Wo im Straßenverkehr überall Strafen drohen

Blitzer-Apps und Radarwarner sind während der Fahrt verboten

Neben dem Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer regelt die Straßenverkehrsordnung (StVO) auch den Einsatz sogenannter Radarwarner. Im Auto installierte Radarwarn-Geräte, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Nutzen von Apps mit Live-Blitzerwarnung auf dem Smartphone. Das Smartphone selbst sowie die Routen-App müssen dabei nicht abgeschaltet werden – lediglich die Warnfunktion vor Radarfallen ist zu deaktivieren. Dazu heißt es in § 23 Abs. 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein elektronisches Hilfsmittel betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Radarkontrollen anzuzeigen oder zu stören.“

+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 22.06.2026, 12:47 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

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