Blitzer in Goethestadt Bad Lauchstädt aktuell am Dienstag: Raser aufgepasst! Hier wird am 12.05.2026 geblitzt

Geblitzt werden kann kostspielig werden. Wer am heutigen 12.05.2026 mit zu hoher Geschwindigkeit auf den Straßen von Goethestadt Bad Lauchstädt unterwegs ist, bekommt bald ein Blitzerfoto aus Felnsburg. Wir verraten Ihnen, wo am heutigen Dienstag die mobilen Blitzer versteckt sind und worauf Sie achten müssen.

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Mobile Blitzgeräte wie dieses kleine Dreibein lauern täglich im ganzen Bundesgebiet auf Raser. (Symbolbild) (Foto) Suche
Mobile Blitzgeräte wie dieses kleine Dreibein lauern täglich im ganzen Bundesgebiet auf Raser. (Symbolbild) Bild: Adobe Stock / Robert Poorten

Momentanen Meldungen zufolge wird in Goethestadt Bad Lauchstädt im Augenblick an einem Standort geblitzt. Die Lage der Verkehrsüberwachung im Stadtgebiet kann sich natürlich ständig ändern. Die Angaben der aktuellen Blitzerstandorte für die Region Saalekreis sind daher ohne Gewähr.

Alle mobilen Radarkontrollen am 12.05.2026 in Goethestadt Bad Lauchstädt, Saalekreis, Sachsen-Anhalt

Achtung im 📍 Bereich Rudolf-Breitscheid-Straße (Postleitzahl 06246 in Unterkriegstedt, Kleinlauchstädt): Wie am 12.05.2026 um 19:51 Uhr gemeldet wurde, wird hier in einer 10 km/h-Zone geblitzt.

(Stand von: 12.05.2026, 20:46 Uhr)

Geblitzt worden? Hier finden Sie Hilfe: Geblitzt.de

Ein vorausschauendes Fahrverhalten erhöht nicht nur Ihre Sicherheit, sondern auch die der übrigen Verkehrsteilnehmer. Bitte beachten Sie immer die vorgeschriebenen Höchstgeschwindigkeiten und nehmen Sie Rücksicht auf Fußgänger und Radfahrer.

Der Bußgeldkatalog für Verkehrsverstöße

Blitzer-Apps und Radarwarner sind während der Fahrt verboten

Die Straßenverkehrsordnung enthält neben Vorschriften zum Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer auch Bestimmungen zum Einsatz von Blitzerwarnsystemen. Feste Radarwarn-Geräte im Auto, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Nutzen von Blitzer-Apps in Echtzeit. Dabei gilt: Weder Smartphone noch Navigationsprogramm müssen abgeschaltet werden, es reicht, die Radarwarnfunktion zu deaktivieren. Wörtlich heißt es in Paragraf 23 Absatz 1b der Straßenverkehrsordnung: „Wer ein Fahrzeug, darf kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dazu bestimmt ist, Radarfallen anzuzeigen oder zu stören.“

+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 12.05.2026, 20:46 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

Was sonst noch wichtig ist im Straßenverkehr:

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