Mobile Blitzer in Achberg aktuell am Donnerstag: Hier müssen Sie sich am 18.12.2025 vor Radarkontrollen in Acht nehmen

Achtung, Radarfalle! In Achberg kann es für Autofahrer und Autofahrerinnen am 18.12.2025 unangenehm werden. Wir verraten Ihnen, auf welchen Straßen Sie am heutigen Donnerstag auf jeden Fall keine Geschwindigkeitsüberschreitung riskieren sollten.

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Ein Blitzerfoto kann teuer werden. Vermeiden Sie Unachtsamkeiten im Straßenverkehr und achten immer auf die vorgegebene Geschwindigkeit. (Symbolbild) (Foto) Suche
Ein Blitzerfoto kann teuer werden. Vermeiden Sie Unachtsamkeiten im Straßenverkehr und achten immer auf die vorgegebene Geschwindigkeit. (Symbolbild) Bild: dpa / Swen Pförtner

Zu schnelle Autofahrer und Autofahrerinnen können derzeitigen Infos zufolge in Achberg im Augenblick auf nur einer Straße in eine mobile Radarfalle geraten. Die Gefahrenlage im Straßenverkehr von Achberg kann sich ständig ändern. Somit muss auch mit Anpassungen der mobilen Radarkontrollen gerechnet werden. Die nachfolgenden Angaben können daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben.

Achberg, Kreis Ravensburg: Radarkontrollen am 18.12.2025 in der Region in Baden-Württemberg

Im 📍 Bereich A96, PLZ 88147 in Esseratsweiler, Pechtensweiler (Tempolimit 10 km/h) ist momentan ein Blitzer aufgebaut. Gemeldet wurde die Position am 18.12.2025 um 13:29 Uhr.

(Stand von: 18.12.2025, 14:16 Uhr)

Geblitzt worden? Hier finden Sie Hilfe: Geblitzt.de

Blitzer dienen der Sicherheit im Verkehr. Bitte passen Sie die Geschwindigkeit immer der Verkehrslage an und beachten Sie die Höchstgeschwindigkeit, um sowohl Ihre Sicherheit als auch die der übrigen Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten.

Bußgeldkatalog: Wo im Straßenverkehr überall Strafen drohen

Radarwarner - Was ist in Deutschland erlaubt?

Neben dem Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer regelt die Straßenverkehrsordnung (StVO) auch den Einsatz sogenannter Blitzerwarngeräte. Im Auto installierte Radarwarn-Geräte, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Nutzen von Apps mit Live-Blitzerwarnung auf dem Smartphone. Das Smartphone selbst sowie die Navigations-App müssen dabei nicht abgeschaltet werden – lediglich die Blitzerwarnfunktion ist zu deaktivieren. Dazu heißt es in § 23 Abs. 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein elektronisches Hilfsmittel betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Radarkontrollen anzuzeigen oder zu stören.“

+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 18.12.2025, 14:16 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

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