Blitzer in Karlstadt aktuell am Dienstag: Hier wird heute, am 02.12.2025 geblitzt
Achtung, Radarkontrolle! In Karlstadt kann es für Verkehrsteilnehmer am 02.12.2025 teuer werden. Wir zeigen Ihnen, auf welchen Straßen Sie am Dienstag besser keine Tempoüberschreitung riskieren sollten.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
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Momentan ist in Karlstadt an einem Standort die Gefahr besonders hoch, eine Geldstrafe oder sogar Führerscheinentzug ausgesprochen zu bekommen, wenn man nicht auf den Tacho achtet. Die unten aufgeführten Blitzerstandorte basieren auf dem aktuellen Kenntnisstand vom 02.12.2025, 10:20 Uhr. Mit Geschwindigkeitskontrollen müssen Sie darüber hinaus immer im gesamten Stadtgebiet rechnen.
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Karlstadt, Kreis Main-Spessart: Aktuelle Radarkontrollen am 02.12.2025 in der Region in Bayern
Geblitzt wird im 📍 Bereich St2435, PLZ 97753 in Rettersbach, Wiesenfeld. Gemeldet wurde der Blitzer am 02.12.2025 um 07:27 Uhr. Bitte halten Sie sich an das vorgegebene Tempolimit von 80 km/h.
(Stand von: 02.12.2025, 10:20 Uhr)
Geblitzt worden? Hier gibt es Hilfe: Geblitzt.de
Nach wie vor zählt zu schnelles Fahren zu den meistbegangenen Verkehrsverstößen - und bleibt die führende Unfallursache. Fahren Sie immer so, dass es der Straßenlage entspricht - entweder im Rahmen der vorgeschriebenen Tempolimits oder situativ angepasst. Vor allem die schwächeren Verkehrsteilnehmer - Fußgänger und Fahrradfahrer - werden Ihre Rücksicht zu schätzen wissen.
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Blitzer-Apps und Radarwarner sind während der Fahrt verboten
In Deutschland gilt laut Straßenverkehrsordnung: Radarwarnfunktionen über Geräte sind verboten. Dort heißt es sinngemäß: „Fahrzeugführende dürfen kein elektronisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür vorgesehen ist, Verkehrsüberwachungen anzuzeigen.“ Externe Radarwarner sind damit nicht erlaubt. Ein Handy darf zwar genutzt werden, aber die Blitzeranzeige in Navigationsprogrammen muss abgeschaltet bleiben. Letztlich ist die sicherste Art, nicht erwischt zu werden, immer noch: die Höchstgeschwindigkeiten einzuhalten. Erlaubt sind jedoch Radiowarnungen, da diese nicht gezielt einzelne Autofahrer ansprechen.
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+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 02.12.2025, 10:20 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
bud/roj/news.de
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