Mobile Blitzer in Villingen-Schwenningen aktuell am Freitag: Wo wird heute, am 30.01.2026 geblitzt?
"Tacho im Auge behalten" heißt es am 30.01.2026. An diesem Freitag sollten sich alle Autofahrerinnen und Autofahrer in Villingen-Schwenningen an die vorgeschriebenen Geschwindigkeit halten, denn es sind Radarkontrollen aufgebaut! Wir haben alle Positionen für aufgebaute Blitzer in Villingen-Schwenningen im Überblick.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
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In Villingen-Schwenningen stehen derzeit 2 mobile Radarkontrollen bereit, um Schnellfahrer zu ahnden. Der Straßenverkehr unterliegt der ständigen und angepassten Überwachung der Polizei in Baden-Württemberg. Mit temporären Geschwindigkeitsmessungen muss deswegen im gesamten Standortumfeld in Villingen-Schwenningen gerechnet werden.
Villingen-Schwenningen, Schwarzwald-Baar-Kreis: Aktuelle Radarfallen am 30.01.2026 in der Region in Baden-Württemberg
Seit 30.01.2026 um 13:51 Uhr ist eine mobile Radarfalle gemeldet im 📍 Bereich Marktplatz (PLZ 78054 in Schwenningen). Hier gilt eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 20 km/h. Der Blitzerstandort wurde bisher noch nicht bestätigt.
Achtung desweiteren am 📍 Standort Wieselsbergstraße (Postleitzahl 78048 in Villingen): Hier blitzt es in einer 40 km/h-Zone. Gemeldet wurde diese Position am 30.01.2026 um 12:26 Uhr und zusätzlich bestätigt am 30.01.2026, 14:10 Uhr.
(Stand von: 30.01.2026, 14:15 Uhr)
Geblitzt worden? Rechtsbeistand ohne Kostenrisiko: Geblitzt.de
Wer sein Fahrverhalten anpasst, trägt zum Schutz der eigenen Sicherheit und der aller Verkehrsteilnehmer bei. Bitte respektieren Sie die zulässigen Geschwindigkeiten und achten Sie besonders auf Radfahrer und Fußgänger.
Bei Tempoverstößen werden teils hohe Bußgelder fällig
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Das sind die Regelungen für Radarwarngeräte und Blitzer-Apps
Neben dem Verhalten im Straßenverkehr regelt die Straßenverkehrsordnung (StVO) auch den Einsatz sogenannter Radarwarner. Im Auto installierte Radarwarn-Geräte, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Betreiben von Echtzeit-Warn-Apps auf dem Smartphone. Das Smartphone selbst sowie die Routen-App müssen dabei nicht abgeschaltet werden – lediglich die Blitzerwarnfunktion ist zu deaktivieren. Dazu heißt es in § 23 Abs. 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein elektronisches Hilfsmittel betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören.“
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 30.01.2026, 14:15 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
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