Mobile Blitzer in Schwäbisch Hall aktuell am Mittwoch: Hier stehen am 29.04.2026 mobile Blitzer
"Fuß vom Gas" heißt es am 29.04.2026. Diesen Mittwoch sollten sich alle Autofahrer in Schwäbisch Hall an die erlaubte Geschwindigkeit halten, denn sonst drohen teils hohe Bußgelder! In diesem Artikel auf news.de finden Sie die aktuellen mobilen Blitzer in Schwäbisch Hall und was Sie sonst noch beachten müssen.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
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Momentan ist in Schwäbisch Hall an einem Standort die Gefahr für ein teures Blitzerfoto besonders hoch. Die Lage der Verkehrsüberwachung im Stadtgebiet kann sich natürlich ständig ändern. Die Angaben der aktuellen Blitzerstandorte für Baden-Württemberg sind daher ohne Gewähr.
Alle Radarfallen am 29.04.2026 in Schwäbisch Hall, Baden-Württemberg
Vorsicht 📍 auf der Hilde-Domin-Straße (Postleitzahl 74523 in Gottwollshausen, Wohngebiet Breiteich): Wie am 29.04.2026 um 14:22 Uhr gemeldet wurde, blitzt es hier in einer 50 km/h-Zone.
(Stand von: 29.04.2026, 15:19 Uhr)
Geblitzt worden? Bußgeld, Punkte und Fahrverbot prüfen lassen: Geblitzt.de
Die Geschwindigkeitsüberschreitung ist noch immer eine der häufigsten Verstößen im Straßenverkehr auf den Straßen und sogleich Unfallursache Nummer eins. Zur Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer gilt: Halten Sie die Höchstgeschwindigkeit ein oder richten Sie Ihr Tempo nach den Umständen im Straßenverkehr. Andere Verkehrsteilnehmer, insbesondere Fahrradfahrer und Fußgänger werden es Ihnen danken.
Die Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit kann teuer werden
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Radarwarner - Was ist in Deutschland erlaubt?
Neben dem Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer regelt die Straßenverkehrsordnung (StVO) auch den Einsatz sogenannter Radarwarner. Im Auto installierte Radarwarn-Geräte, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Nutzen von Apps mit Live-Blitzerwarnung auf dem Smartphone. Das Smartphone selbst sowie die Routen-App müssen dabei nicht abgeschaltet werden – lediglich die Blitzerwarnfunktion ist zu deaktivieren. Dazu heißt es in Paragraf 23, Absatz 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein elektronisches Hilfsmittel betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Radarkontrollen anzuzeigen oder zu stören.“
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 29.04.2026, 15:19 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
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