Mobile Blitzer in Kreuzau aktuell am Dienstag: Hier nimmt die Polizei am 14.04.2026 Raser ins Visier

Achtung, Radarkontrolle! Am 14.04.2026 kann es für Autofahrer und Autofahrerinnen in Kreuzau kostspielig werden. Auf diesen Straßen ist am Dienstag besondere Vorsicht geboten - hier sollten Sie keine Tempoverstöße riskieren.

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Augen auf im Straßenverkehr: Wenn Sie nicht von einem roten Blitz überrascht werden wollen, dann achten Sie stets auf Ihren Tacho. (Symbolbild) (Foto) Suche
Augen auf im Straßenverkehr: Wenn Sie nicht von einem roten Blitz überrascht werden wollen, dann achten Sie stets auf Ihren Tacho. (Symbolbild) Bild: Adobe Stock / lassedesignen

Raser können aktuellen Meldungen zufolge in Kreuzau im Augenblick auf nur einer Straße in Schwierigkeiten durch eine mobile Radarfalle geraten. Die Lage der Verkehrsüberwachung im Stadtgebiet kann sich natürlich ständig ändern. Die Angaben der aktuellen Blitzerstandorte sind daher ohne Gewähr.

Hier stehen aktuell am 14.04.2026 die Radarfallen in Kreuzau, Kreis Düren, Nordrhein-Westfalen

Im 📍 Bereich Maubacher Straße, PLZ 52372 in Winden (Tempolimit v km/h) ist momentan ein Blitzer aufgebaut. Gemeldet wurde die Position am 14.04.2026 um 14:46 Uhr.

(Stand: 14.04.2026, 15:17 Uhr)

Geblitzt worden? Prüfen Sie Ihre Rechte: Geblitzt.de

Wer sein Fahrverhalten anpasst, trägt zum Schutz der eigenen Sicherheit und der aller Verkehrsteilnehmer bei. Bitte respektieren Sie die vorgegebenen Geschwindigkeiten und achten Sie besonders auf Fahrradfahrer und Fußgänger.

Der Bußgeldkatalog für Verkehrsverstöße

Das sind die Regelungen für Radarwarngeräte und Blitzer-Apps

Neben dem Verhalten im Straßenverkehr regelt die Straßenverkehrsordnung (StVO) auch den Einsatz sogenannter Blitzerwarngeräte. Im Auto installierte Radarwarn-Geräte, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Nutzen von Apps mit Live-Blitzerwarnung auf dem Smartphone. Das Smartphone selbst sowie die Routen-App müssen dabei nicht abgeschaltet werden – lediglich die Blitzerwarnfunktion ist zu deaktivieren. Dazu heißt es in Paragraf 23, Absatz 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Radarkontrollen anzuzeigen oder zu stören.“

+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 14.04.2026, 15:17 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

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