Mobile Blitzer in Murnau am Staffelsee aktuell am Freitag: Mobile Blitzer am 16.01.2026
Achtung, Radarkontrolle! Am 16.01.2026 kann es für Autofahrer in Murnau am Staffelsee kostspielig werden. Erfahren Sie hier, wo Sie am Freitag unbedingt vorsichtig fahren sollten, um nicht in eine Kontrolle zu geraten.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
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Geblitzt wird in Murnau am Staffelsee nach aktuellen Informationen im Augenblick an nur einem Standort. Der Straßenverkehr unterliegt der ständigen und angepassten Überwachung der Polizei in Bayern. Mit temporären Geschwindigkeitsmessungen muss deswegen im gesamten Standortumfeld in Murnau am Staffelsee gerechnet werden.
Die Blitzerstandorte in Murnau am Staffelsee, Kreis Garmisch-Partenkirchen, Bayern am 16.01.2026
Seit 16.01.2026 um 08:48 Uhr ist eine mobile Radarfalle gemeldet am 📍 Standort Weindorfer Straße (PLZ 82418 in Weindorf). Hier sind 50 km/h erlaubt. Der Blitzerstandort wurde bisher noch nicht bestätigt.
(Stand: 16.01.2026, 10:47 Uhr)
Geblitzt worden? Hier gibt es Hilfe: Geblitzt.de
Zu den am weitesten verbreiteten Verkehrsverstößen gehört weiterhin die Nichteinhaltung der Höchstgeschwindigkeit - und sie bleibt Unfallursache Nummer eins. Zur Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer gilt: Halten Sie die Höchstgeschwindigkeit ein oder richten Sie Ihr Tempo nach den Umständen im Straßenverkehr. Vor allem Fahrradfahrer und Fußgänger, aber auch alle anderen Verkehrsteilnehmer, profitieren davon und werden es Ihnen danken.
Der Bußgeldkatalog für Verkehrsverstöße
- Bußgelder für Geschwindigkeitsüberschreitungen im Januar 2026
- Bußgeldkatalog für Ampelvergehen im Januar 2026
- Bußgeldkatalog für zu dichtes Auffahren im Januar 2026
Vorsicht bei Blitzerwarnern als App!
Nach Paragraph 23 der Straßenverkehrsordnung ist es Fahrzeugführern untersagt, ein elektronisches Hilfsmittel zu betreiben oder einsatzbereit mitzuführen, das zur Erkennung oder Beeinträchtigung von Verkehrsüberwachungs-Maßnahmen bestimmt ist. Betroffen sind nicht nur Radarwarner, sondern auch sogenannte Laserblocker. Wer ein Smartphone bei sich führt, auf dem eine Radarwarn-App installiert ist, muss zunächst nichts befürchten – strafbar ist nur die Einschaltung während der Fahrt. Wer jedoch einen separaten Blitzerwarner auf dem Armaturenbrett installiert hat, der über die Bordelektrik kurzfristig einsatzbereit ist, begeht eine Ordnungswidrigkeit im Sinne der StVO.
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 16.01.2026, 10:47 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
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