Mobile Blitzer in Tacherting aktuell am Donnerstag: Wo am 06.08.2026 Radarfallen stehen

Achtung, Radarfalle! In Tacherting kann es für Autofahrer am 06.08.2026 unangenehm werden. Erfahren Sie hier, wo Sie am Donnerstag unbedingt das Tempo einhalten sollten, um nicht in eine Kontrolle zu geraten.

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Dieser sogenannte Panzerblitzer sorgt vorallen an Deutschlands Landstraßen für Unmut unter den Autofahrern. (Symbolbild) (Foto) Suche
Dieser sogenannte Panzerblitzer sorgt vorallen an Deutschlands Landstraßen für Unmut unter den Autofahrern. (Symbolbild) Bild: Adobe Stock / Christian Schwier

In Tacherting sind aktuellen Informationen zufolge gerade 2 mobile Radargeräte im Einsatz. Die nachfolgende Auflistung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Im Tagesverlauf können die Positionen der Messstellen verändert werden oder neue Standorte hinzukommen.

Die Blitzerstandorte in Tacherting, Kreis Traunstein, Bayern am 06.08.2026

📍 Auf der Altöttinger Straße, PLZ 83342 in Tacherting, Schermühle (Tempolimit 50 km/h) ist momentan ein Blitzer aufgebaut. Gemeldet wurde die Position am 06.08.2026 um 07:23 Uhr.

Aufgepasst weiterhin 📍 auf der Altöttinger Straße (Postleitzahl 83342 in Tacherting, Schermühle): Hier blitzt es in einer 50 km/h-Zone. Gemeldet wurde diese Position am 06.08.2026 um 07:06 Uhr und zusätzlich bestätigt am 06.08.2026, 07:34 Uhr.

(Stand von: 06.08.2026, 08:03 Uhr)

Wenn Sie Ihr Fahrverhalten den Bedingungen anpassen, schützen Sie sowohl sich als auch andere. Halten Sie sich daher jederzeit an die vorgegebenen Höchstgeschwindigkeiten und nehmen Sie Rücksicht auf Fahrradfahrern und Fußgänger.

Die Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit kann teuer werden

Blitzer-Apps und Radarwarner sind während der Fahrt verboten

Die Straßenverkehrsordnung enthält neben Vorschriften zum Verhalten im Straßenverkehr auch Bestimmungen zum Einsatz von Radarwarnern. Im Fahrzeug installierte Radarwarner, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Nutzen von Blitzer-Apps in Echtzeit. Dabei gilt: Weder Smartphone noch Navigationsprogramm müssen abgeschaltet werden, es reicht, die Radarwarnfunktion zu deaktivieren. Wörtlich heißt es in § 23 Abs. 1b StVO: „Wer ein Kraftfahrzeug steuert, darf kein elektronisches Hilfsmittel betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dazu bestimmt ist, Radarfallen anzuzeigen oder zu stören.“

+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 06.08.2026, 08:03 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

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