Blitzer in Fürth aktuell am Sonntag: Wo am 22.03.2026 Radarfallen stehen
Geschwindigkeitskontrollen auf den Straßen werden regelmäßig durchgeführt. Geblitzt am heutigen Sonntag (22.03.2026) auch in Fürth. Hier erhalten Sie alle Informationen zu den heutigen Standorten der mobilen Blitzer.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
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Mobile Radarkontrollen sind aktuellen Infos zufolge in Fürth an insgesamt 3 Orten gemeldet. Die nachfolgende Auflistung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Im Tagesverlauf können die Positionen der Messstellen verändert werden oder neue Standorte hinzukommen.
Alle mobilen Radarfallen am 22.03.2026 in Fürth, Bayern
Seit 22.03.2026 um 17:22 Uhr ist eine mobile Radarfalle gemeldet auf der Hafenstraße (PLZ 90768 in Unterfürberg, Oberfürberg). Hier gilt ein Tempolimit von 80 km/h. Der Blitzerstandort wurde bisher noch nicht bestätigt.
Desweiteren steht ein Blitzer am 📍 Standort Südwesttangente, PLZ 90768 in Unterfürberg, Oberfürberg. Der Standort wurde am 22.03.2026 um 17:19 Uhr gemeldet. Die vorgeschriebene Geschwindigkeitsbegrenzung liegt bei 80 km/h.
Seit 22.03.2026 um 18:08 Uhr ist außerdem eine mobile Radarfalle 📍 auf der Schwabacher Straße (PLZ 90763 in Weikershof) gemeldet. Bitte beachten Sie das Tempolimit von 10 km/h.
(Stand von: 22.03.2026, 18:45 Uhr)
Geblitzt worden? Prüfen Sie Ihre Rechte: Geblitzt.de
Ein vorausschauendes Fahrverhalten erhöht nicht nur Ihre Sicherheit, sondern auch die der übrigen Verkehrsteilnehmer. Bitte respektieren Sie die vorgeschriebenen Temoplimits und achten Sie besonders auf Radfahrer und Fußgänger.
Der Bußgeldkatalog für Verkehrsverstöße
- Bußgelder für Tempovergehen im März 2026
- Bußgeldkatalog für Ampelverstöße im März 2026
- Bußgelder für Abstandsunterschreitung im März 2026
Radarwarner - Was ist in Deutschland erlaubt?
Neben dem Verhalten im Straßenverkehr regelt die StVO auch den Einsatz sogenannter Radarwarner. Feste Radarwarnsysteme im Fahrzeug, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Betreiben von Echtzeit-Warn-Apps auf dem Smartphone. Das Handy selbst sowie die Routen-App müssen dabei nicht abgeschaltet werden – lediglich die Blitzerwarnfunktion ist zu deaktivieren. Dazu heißt es in § 23 Abs. 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein elektronisches Hilfsmittel betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören.“
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 22.03.2026, 18:45 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
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