Blitzer in Fürth aktuell am Donnerstag: Wo Sie am 07.05.2026 in eine Radarfalle geraten können

Achtung, Radarkontrolle! In Fürth kann es für Autofahrer und Autofahrerinnen am 07.05.2026 kostspielig werden. Wir zeigen Ihnen, auf welchen Straßen Sie am Donnerstag besser keine Tempoüberschreitung riskieren sollten.

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Einige Varianten von mobilen Blitzgeräten sind sehr schnell und flexibel einsetzbar und können an jeder Straßenecke lauern. (Symbolbild) (Foto) Suche
Einige Varianten von mobilen Blitzgeräten sind sehr schnell und flexibel einsetzbar und können an jeder Straßenecke lauern. (Symbolbild) Bild: Adobe Stock / Iveta

Geblitzt wird in Fürth nach aktuellen Informationen im Augenblick an nur einem Standort. Die unten aufgeführten Blitzerstandorte basieren auf dem aktuellen Kenntnisstand vom 07.05.2026, 15:45 Uhr. Mit Geschwindigkeitskontrollen müssen Sie darüber hinaus immer im gesamten Stadtgebiet rechnen.

Fürth: Aktuelle Radarfallen am 07.05.2026 in der Region in Bayern

Geblitzt wird am 📍 Standort Flößaustraße, PLZ 90763 in Südstadt. Gemeldet wurde der Blitzer am 07.05.2026 um 15:09 Uhr. Bitte halten Sie sich an das vorgegebene Tempolimit von 30 km/h.

(Stand: 07.05.2026, 15:45 Uhr)

Geblitzt worden? Hier gibt es Hilfe: Geblitzt.de

Zu den am weitesten verbreiteten Verstößen im Straßenverkehr gehört weiterhin die Nichteinhaltung der Höchstgeschwindigkeit - und sie bleibt Unfallursache Nummer eins. Bitte fahren Sie im Sinne der allgemeinen Verkehrssicherheit immer entsprechend der vorgegebenen Tempolimits oder der Verkehrssituation angepasst. Andere Verkehrsteilnehmer, insbesondere Fahrradfahrer und Fußgänger werden es Ihnen danken.

Bußgelder bei überhöhter Geschwindigkeit

Die Regeln für Radarwarner

Die StVO enthält neben Vorschriften zum Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer auch Bestimmungen zum Einsatz von Radarwarnern. Feste Radarwarn-Geräte im Auto, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Betreiben von Warn-Apps auf dem Smartphone. Dabei gilt: Weder Handy noch Navi-App müssen abgeschaltet werden, es reicht, die Radarwarnfunktion zu deaktivieren. Wörtlich heißt es in Paragraf 23 Absatz 1b der Straßenverkehrsordnung: „Wer ein Kraftfahrzeug steuert, darf kein elektronisches Hilfsmittel betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dazu bestimmt ist, Radarfallen anzuzeigen oder zu stören.“

+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 07.05.2026, 15:45 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

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/roj/news.de

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