Blitzer in Königsbrunn aktuell am Dienstag: Hier nimmt die Polizei am 13.01.2026 Raser ins Visier
Wer am heutigen Dienstag in Königsbrunn nicht auf seinen Tacho achtet, kann schnell in eine Radarfalle geraten. Am 13.01.2026 kann es für Sie teuer werden. Hier erfahren Sie alle derzeitigen Blitzerstandorte in Königsbrunn.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
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Momentan ist in Königsbrunn an einem Standort die Gefahr hoch, in einen Blitzer zu rasen. Der Straßenverkehr unterliegt der ständigen und angepassten Überwachung der Polizei in Bayern. Mit temporären Geschwindigkeitsmessungen muss deswegen im gesamten Standortumfeld in Königsbrunn gerechnet werden.
Hier stehen aktuell am 13.01.2026 die mobilen Blitzer in Königsbrunn, Kreis Augsburg, Bayern
Geblitzt wird 📍 auf der Augsburger Straße, PLZ 86343. Gemeldet wurde der Blitzer am 13.01.2026 um 11:17 Uhr. Bitte halten Sie sich an das vorgegebene Tempolimit von 50 km/h.
(Stand von: 13.01.2026, 14:45 Uhr)
Geblitzt worden? Hier gibt es Hilfe: Geblitzt.de
Die Tempoüberschreitung zählt nach wie vor zu den häufigsten Verkehrsverstößen und ist Unfallursache Nummer eins. Bitte halten Sie sich zur Erhaltung der allgemeinen Verkehrssicherheit stets an die vorgegebenen Tempolimits oder passen Sie Ihre Fahrweise der jeweiligen Verkehrssituation an. Vor allem Fahrradfahrer und Passanten, aber auch alle anderen Verkehrsteilnehmer, profitieren davon und werden es Ihnen danken.
Raser und Drängler müssen mit Bußgeldern und Fahrverbot rechnen
- Bußgelder für Tempovergehen im Januar 2026
- Bußgeldkatalog für Ampelvergehen im Januar 2026
- Bußgeldkatalog bei Nichteinhalten des Abstands im Januar 2026
Radarwarner - Was ist in Deutschland erlaubt?
Neben dem Verhalten im Straßenverkehr regelt die StVO auch den Einsatz sogenannter Blitzerwarngeräte. Im Auto installierte Radarwarn-Geräte, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Nutzen von Apps mit Live-Blitzerwarnung auf dem Smartphone. Das Handy selbst sowie die Routen-App müssen dabei nicht abgeschaltet werden – lediglich die Warnfunktion vor Radarfallen ist zu deaktivieren. Dazu heißt es in § 23 Abs. 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein elektronisches Hilfsmittel betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören.“
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 13.01.2026, 14:45 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
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bud/roj/news.de
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