Mobile Blitzer in Nottuln aktuell am Samstag: Wo wird heute, am 04.04.2026 geblitzt?
Ein Blitz vom Straßenrand kann kostspielig werden. Wer heute (04.04.2026) mit überhöhter Geschwindigkeit auf Nottulns Straßen unterwegs ist, bekommt bald ein Blitzerfoto aus Felnsburg. Wir verraten Ihnen, wo am heutigen Samstag die mobilen Blitzer versteckt sind und was sonst wichtig ist.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
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In Nottuln ist aktuellen Informationen zufolge gerade genau ein mobiles Radargerät im Einsatz. Die nachfolgende Auflistung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Im Tagesverlauf können die Positionen der Messstellen verändert werden oder neue Standorte hinzukommen.
Alle Blitzer am 04.04.2026 in Nottuln, Kreis Coesfeld, Nordrhein-Westfalen
Seit 04.04.2026 um 15:12 Uhr ist eine mobile Radarfalle gemeldet auf der Weseler Straße (PLZ 48301 in Appelhülsen, Werlte). Hier gilt eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 50 km/h. Der Blitzerstandort wurde bisher noch nicht bestätigt.
(Letzte Aktualisierung: 04.04.2026, 16:16 Uhr)
Geblitzt worden? Hier finden Sie Hilfe: Geblitzt.de
Wer rücksichtsvoll fährt, trägt zum Schutz der eigenen Sicherheit und der aller Verkehrsteilnehmer bei. Bitte beachten Sie immer die zulässigen Temoplimits und nehmen Sie Rücksicht auf Fußgänger und Radfahrer.
Der Bußgeldkatalog für Verkehrsverstöße
- Bußgelder für Tempoverstöße im April 2026
- Bußgelder für Ampelverstöße im April 2026
- Bußgeldkatalog für Abstandsvergehen im April 2026
Radarwarner - Was ist in Deutschland erlaubt?
Die Straßenverkehrsordnung enthält neben Vorschriften zum Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer auch Bestimmungen zum Einsatz von Radarwarnern. Im Fahrzeug installierte Radarwarner, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Betreiben von Warn-Apps auf dem Smartphone. Dabei gilt: Weder Handy noch Navi-App müssen abgeschaltet werden, es reicht, die Radarwarnfunktion zu deaktivieren. Wörtlich heißt es in Paragraf 23 Absatz 1b der Straßenverkehrsordnung: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dazu bestimmt ist, Radarfallen anzuzeigen oder zu stören.“
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 04.04.2026, 16:16 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
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bud/roj/news.de
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