Blitzer in Rheda-Wiedenbrück aktuell am Donnerstag: Raser aufgepasst! Hier wird am 02.04.2026 geblitzt
Rasern in Rheda-Wiedenbrück drohen diesen Donnerstag (02.04.2026) saftige Geldstrafen, denn es werden Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt. Alle Meldungen zu mobilen Blitzern und wo Sie heute besonders auf Ihr Fahrverhalten achten sollten, lesen Sie hier in diesem Artikel.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
Suche
Raser können momentanen Meldungen zufolge in Rheda-Wiedenbrück auf nur einer Straße in Schwierigkeiten durch einen mobilen Blitzer geraten. Die Gefahrenlage im Straßenverkehr von Rheda-Wiedenbrück kann sich ständig ändern. Somit muss auch mit Anpassungen der mobilen Radarkontrollen gerechnet werden. Die nachfolgenden Angaben können daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben.
Die Standorte für Radarkontrollen in Rheda-Wiedenbrück, Kreis Gütersloh, Nordrhein-Westfalen am 02.04.2026
Geblitzt wird am 📍 Standort Wösteweg, PLZ 33378 in Rheda. Gemeldet wurde der Blitzer am 02.04.2026 um 14:48 Uhr. Bitte halten Sie sich an das vorgegebene Tempolimit von 30 km/h.
(Stand von: 02.04.2026, 16:17 Uhr)
Geblitzt worden? Rechtsbeistand ohne Kostenrisiko: Geblitzt.de
Nach wie vor zählt eine Geschwindigkeitsüberschreitung zu den meistbegangenen Verkehrsverstößen - und bleibt die führende Unfallursache. Denken Sie daran: Verkehrssicherheit bedeutet, die Tempovorgaben einzuhalten oder die Geschwindigkeit den aktuellen Umständen anzupassen. Vor allem Fahrradfahrer und Passanten, aber auch alle anderen Verkehrsteilnehmer, profitieren davon und werden es Ihnen danken.
Bußgelder bei überhöhter Geschwindigkeit
- Bußgelder für Tempovergehen im April 2026
- Bußgeldkatalog für Rotlichtvergehen im April 2026
- Bußgelder für Abstandsvergehen im April 2026
Die Regeln für Blitzerwarner
Neben dem Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer regelt die StVO auch den Einsatz sogenannter Blitzerwarngeräte. Feste Radarwarnsysteme im Fahrzeug, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Betreiben von Echtzeit-Warn-Apps auf dem Smartphone. Das Handy selbst sowie die Navigations-App müssen dabei nicht abgeschaltet werden – lediglich die Warnfunktion vor Radarfallen ist zu deaktivieren. Dazu heißt es in § 23 Abs. 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein elektronisches Hilfsmittel betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören.“
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 02.04.2026, 16:17 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
Was sonst noch wichtig ist im Straßenverkehr:
- Studien warnen: Diese Lebensmittel beschleunigen das Altern
- Saubere statt beschlagener Scheiben: Tipps und Tricks für bessere Sicht
bud/roj/news.de
Erfahren Sie hier mehr über die journalistischen Standards und die Redaktion von news.de.