Mobile Blitzer in Bergen auf Rügen aktuell am Mittwoch: Mobile Blitzer am 30.09.2026

Achtung, Radarfalle! Am 30.09.2026 kann es für Verkehrsteilnehmer in Bergen auf Rügen teuer werden. Auf diesen Straßen ist am Mittwoch besondere Vorsicht geboten - hier sollten Sie keine Tempoverstöße riskieren.

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Raser sollten sich hier an die vorgegebene Geschwindigkeit halten. Mobile Blitzerkästen wie dieser ahnden jeden Tempoverstoß. (Symbolbild) (Foto) Suche
Raser sollten sich hier an die vorgegebene Geschwindigkeit halten. Mobile Blitzerkästen wie dieser ahnden jeden Tempoverstoß. (Symbolbild) Bild: Adobe Stock / Christian Schwier

Geblitzt wird in Bergen auf Rügen den Verkehrsinformationen zufolge im Augenblick an nur einem Standort. Der Straßenverkehr unterliegt der ständigen und angepassten Überwachung der Polizei in der Region Vorpommern-Rügen. Mit temporären Geschwindigkeitsmessungen muss deswegen im gesamten Standortumfeld in Bergen auf Rügen gerechnet werden.

Bergen auf Rügen, Kreis Vorpommern-Rügen: Aktuelle Blitzer-Standorte am 30.09.2026 in der Region in Mecklenburg-Vorpommern

Geblitzt wird im 📍 Bereich Karow, PLZ 18528 in Karow. Gemeldet wurde der Blitzer am 30.09.2026 um 15:38 Uhr. Bitte halten Sie sich an das vorgegebene Tempolimit von 80 km/h.

(Letzte Aktualisierung: 30.09.2026, 16:47 Uhr)

Geschwindigkeitskontrollen dienen der Sicherheit im Verkehr. Bitte passen Sie Ihr Tempo immer der entsprechenden Situation an und halten Sie die zulässige Höchstgeschwindigkeit ein zu Ihrem eigenen und dem Schutz anderer Verkehrsteilnehmer.

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Die Regeln für Blitzerwarner

Die Straßenverkehrsordnung enthält neben Vorschriften zum Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer auch Bestimmungen zum Einsatz von Radarwarnern. Im Fahrzeug installierte Radarwarner, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Nutzen von Blitzer-Apps in Echtzeit. Dabei gilt: Weder Smartphone noch Navigationsprogramm müssen abgeschaltet werden, es reicht, die Blitzerwarnung zu deaktivieren. Wörtlich heißt es in Paragraf 23 Absatz 1b der Straßenverkehrsordnung: „Wer ein Auto steuert, darf kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dazu bestimmt ist, Radarfallen anzuzeigen oder zu stören.“

+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 30.09.2026, 16:47 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

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